Afghanistan
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>>> „Wo stehen wir in Afghanistan?"

Anfang 2010 hat die internationale Gemeinschaft einen Strategiewechsel in Afgha­nistan vollzogen. Bei der Londoner Konferenz wurde der Einstieg in eine schrittweise Übergabe der Verantwortung für Wiederaufbau und Sicherheit in afghanische Hände ab 2011 vereinbart. Dafür verstärkt die Internationale Gemeinschaft den Aufbau der afghanischen Sicherheitsorgane und die zivile Hilfe. Die afghanische Regierung hat sich auf der Kabuler Konferenz im Juli 2010 zu besserer Regierungsführung und wirksamerer Korruptionsbekämpfung verpflichtet. Sie will bis 2014 die Sicherheits­verantwortung vollständig übernehmen.

„Es gab manche Fortschritte, es gab zu viele Rückschritte, und unsere Ziele waren zum Teil unrealistisch hoch oder sogar falsch." (Bundeskanzlerin Merkel, Regierungserklärung 22. April 2010)

Die internationale Gemeinschaft setzt ihre vor einem Jahr in London ge­machten Zusagen zügig um — und verzeichnet erste Erfolge. Es besteht Zu­versicht, 2011 den Prozess der Übergabe in afghanische Verantwortung be­ginnen und im Zuge dieses Prozesses die internationale Sicherheitspräsenz reduzieren zu können.

ISAF und die afghanischen Sicherheitskräfte haben gegenüber den regie­rungsfeindlichen Kräften in Afghanistan 2010 die Initiative zurückgewonnen. Der Truppenaufwuchs der internationalen Schutztruppe ISAF und die ge­stiegene Operationsdichte erklären aber auch, weshalb 2010 das ver­lustreichste Jahr der internationalen Militärpräsenz war.

Der Aufbau der afghanischen Sicherheitskräfte (Armee und Polizei) kommt nach Jahren der Stagnation und fehlender Gesamtkonzeption jetzt zügig vo­ran — auch aufgrund der Ausweitung der deutschen Trainingskapazitäten. Gesetzte quantitative Ziele wurden vorzeitig erreicht.

Deutschland hat seinen Mittelansatz für Wiederaufbau und Entwicklung in  Afghanistan massiv verstärkt. Die Bundesregierung wird dafür im Zeitraum 2010-2013 bis zu 430 Mio. Euro einsetzen. Schwerpunktsektoren sind: Grund- und Berufsbildung, nachhaltige Wirtschaftsentwicklung, Energie- und Trinkwasserversorgung, das Gesundheitswesen sowie die Förderung guter Regierungsführung.

Die afghanische Seite muss jedoch mit uns an einem Strang ziehen und ihre bei der Kabuler Konferenz eingegangenen Verpflichtungen (gute Regie­rungsführung, Korruptionsbekämpfung, Aufbau einer unabhängigen Justiz) mit Nachdruck umsetzten.

Der Weg zu einem stabilen und sicheren Afghanistan erfordert letztlich eine „politische Lösung", also einen Prozess der Verständigung und des politi­schen Ausgleichs mit der Insurgenz. Hier sind 2010 erste Schritte in Rich­tung einer politischen Konfliktbewältigung eingeleitet worden.

> Dafür müssen nicht verhandelbare „rote Linien" gelten: Gewaltverzicht,
Loslösung vom Terrorismus und Anerkennung des Verfassungsrahmens.


>>> „Wie lange bleiben wir noch in Afghanistan?"

Der Einsatz dauert länger, und er ist schwieriger, als wir zu Beginn gedacht haben. Es hat Rückschläge gegeben, die wir so nicht vorausgesehen haben. Es ist eine Be­währungsprobe für die drei Grundprinzipien, die die deutsche Außenpolitik leiten — der Dienst für den Frieden, der wehrhafte Rechtsstaat, feste Bündnisse und Partner­schaften. (Bundeskanzlerin Merkel, Regierungserklärung 27. Januar 2010)

Der ISAF-Einsatz kann beendet werden, wenn in Afghanistan selbsttragende  Strukturen geschaffen sind, die so sicher sind, dass von Afghanistan keine  Gefährdung für die Internationale Gemeinschaft ausgeht.

Die Strategie der „Übergabe in Verantwortung" ist der richtige Weg. Es be­steht begründete Zuversicht, dass 2011 mit der Übergabe der Sicherheits­verantwortung in afghanische Hände begonnen werden kann. Im Zuge die­ses Prozesses wollen wir auch die Präsenz der Bundeswehr ab Ende 2011  reduzieren.

Verantwortbare Übergabe hat Vorrang vor angestrebten Zeitplänen. Jeder sicherheitspolitisch vertretbarer Spielraum ist für eine frühestmögliche Re­duzierung zu nutzen, soweit die Lage dies erlaubt und ohne dadurch unsere Truppen oder die Nachhaltigkeit des Übergabeprozesses zu gefährden.

Deutschland arbeitet mit seinen Ausbildungsprogrammen mit Nachdruck daran, dass afghanische Kräfte so schnell wie möglich selbst für Sicherheit sorgen können. Dies soll vollständig 2014 in ganz Afghanistan möglich sein, ist momentan aber noch nicht der Fall. Deshalb müssen die internationalen Kräfte, also auch die Bundeswehr, derzeit noch diese Aufgabe wahrnehmen. Nur auf dieser Grundlage kann Entwicklungshilfe nachhaltige Erfolge erzie­len und die lokale Regierungsführung verbessert werden.

Die internationale Präsenz in Afghanistan wird sich in den Jahren 2011-2014  entscheidend verändern — von der Transition zur Transformation. Der Be­ginn der Transition, also der Übergabe in afghanische Verantwortung, ist je­doch nicht gleichzusetzen mit dem sofortigen Abzug der internationalen  Sicherheitskräfte, er erlaubt aber deren allmähliche Verringerung in be­stimmten Bereichen. Die Abzugsperspektive für unsere Soldatinnen und Soldaten muss sich an konkreten Fortschritten vor Ort bemessen.

Afghanistan bleibt für die Staatengemeinschaft auch über die schrittweise  Übergabe der Sicherheitsverantwortung hinaus eine langfristige Aufgabe. Nicht nur die Ausbildung und Unterstützung der afghanischen Sicherheits­kräfte wird fortgesetzt werden müssen. Insbesondere die zivile Aufbauhilfe  in den Bereichen Regierungsführung und Entwicklung wird weiter an Bedeu­tung gewinnen.

Um in Afghanistan eine nachhaltige Stabilisierung zu erreichen, muss die afghanische Seite am gleichen Strang ziehen und ihre bei Kabul-Konferenz eingegangenen Verpflichtungen (gute Regierungsführung, Korruptions­bekämpfung, Aufbau einer unabhängigen Justiz) mit Nachdruck umsetzen.


>>> „Was steht im neuen Mandat?"

Der Deutsche Bundestag hatte am 26. Februar 2010 das Mandat dafür erteilt, das deutsche Engagement im Rahmen der ISAF auf Basis der bei der Londoner Afgha­nistan-Konferenz vom 28. Januar 2010 vorgenommenen Neuausrichtung fortzu­setzen. Kernelement dieser unter dem Leitmotiv der „Übergabe in Verantwortung" stehenden neuen Strategie ist der Schutz der afghanischen Bevölkerung und der Aufbau leistungsfähiger afghanischer Sicherheitskräfte als Voraussetzung für eine schrittweise Übergabe der Sicherheitsverantwortung und einer dadurch möglichen Reduzierung der internationalen Militärpräsenz. Zudem wurde die zivile Hilfe aufge­stockt und die afghanische Regierung verpflichtete sich zu besserer Regierungs­führung und wirksamerer Korruptionsbekämpfung. Die afghanische Regierung will bis Ende 2014 schrittweise die Sicherheitsverantwortung für ihr Land übernehmen.

Der Schwerpunkt des deutschen militärischen Engagements liegt weiter auf dem Schutz der afghanischen Bevölkerung und vor allem auf der Ausbildung  der afghanischen Sicherheitskräfte. Das Mandat gilt bis zum 31. Januar 2012.

Es werden bis zu 5.350 Soldatinnen und Soldaten eingesetzt. Davon sind 350 als flexible Reserve vorgesehen, insbesondere um auf besondere Situationen, vor allem im Zuge der Übergabe der Sicherheitsverantwortung, angemessen reagieren zu können.

Deutsche Streitkräfte werden in den ISAF-Regionen Kabul und Nord eingesetzt. Darüber hinaus können sie in anderen Regionen für zeitlich und im Umfang begrenzte Maßnahmen eingesetzt werden, sofern diese Maßnahmen zur Erfüllung des ISAF-Gesamtauftrages unabweisbar sind.

Deutschland engagiert sich intensiv bei der Ausbildung afghanischer Sicherheitskkräfte: Die Trainingskapazitäten werden weiter ausgebaut und der Bau von polizeilicher Infrastruktur fortgesetzt. Die Train-the-Trainer Ausbildung für die afghanische Polizei wird intensiviert.

Der Beginn der Übergabe in Verantwortung ist nicht gleichzusetzen mit dem  Abzug der internationalen Sicherheitskräfte. Transition ist kein einmaliges Ereignis, sondern ein Prozess. Erst wenn die afghanischen Kräfte die Sicherheitslage tatsächlich beherrschen können, wird abhängig vom Erfolg der Übergabe eine Reduzierung der internationalen Präsenz möglich.

Diese „Übergabedividende" soll zunächst in die Vorbereitung noch nicht übergabereifer Gebiete im Verantwortungsbereich der jeweiligen Führungsnationen reinvestiert werden, um damit die Lageentwicklung dort zielgerichtet zu beeinflussen.

Ab Ende 2011 soll aber im Zuge der Übergabe der Sicherheitsverantwortung  die Präsenz der Bundeswehr reduziert werden. Dabei soll jeder sicherheitspolitisch vertretbare Spielraum für eine frühestmögliche Reduzierung genutzt werden, soweit die Lage dies erlaubt und ohne dadurch unsere Truppen oder die Nachhaltigkeit des Übergabeprozesses zu gefährden.

Die 2010 beschlossene Erhöhung der Mittel für Wiederaufbau und Entwicklung  in Afghanisatn auf bis zu 430 Mio Euro bis zum Jahr 2013 wird unverändert beibehalten.


>>> „Warum sind wir mit der Bundeswehr in Afghanistan?"

Der ISAF-Einsatz wurde vom UNO-Sicherheitsrat am 20.12.01 einstimmig als Reak­tion auf die Anschläge des 11. September beschlossen; zwei Tage später beschloss der Bundestag mit breiter Mehrheit (538:35:8) das Mandat zur deutschen Beteiligung. Auf Grundlage eines bis heute zwölf Mal einstimmig vom UN-Sicherheitsrats verab­schiedeten Mandats beteiligt sich die Bundeswehr an der ISAF-Mission, an der auch zahlreiche nicht-NATO-Staaten beteiligt sind. Der Einsatz hat zum Ziel, Afghanistan bei der Aufrechterhaltung der Sicherheit so zu unterstützen, dass afghanische Staatsorgane und internationales Zivilpersonal, das dem Wiederaufbau und huma­nitären Aufgaben nachgeht, in einem sicheren Umfeld arbeiten können.

Deutschland engagiert sich als Teil der internationalen Gemeinschaft in Af­ghanistan, um zu verhindern, dass Afghanistan wieder zum Rückzugsraum internationaler Terroristen wird. Der Einsatz der Bundeswehr war und ist im dringenden Interesse der Sicherheit unseres Landes.

Unsere Sicherheit wird heute von Entwicklungen gefährdet, die weit außer­halb unserer Grenzen entstehen können. Die Sicherheit und Stabilität Af­ghanistans wirken sich unmittelbar auf uns aus.

Die Terrorangriffe von New York, Washington, Madrid und London hatten ihren Ursprung in den Ausbildungslagern von Al Qaida und der Taliban. Ei­nige der dort ausgebildeten Terroristen haben inzwischen auch in Deutsch­land verheerende Terroranschläge geplant (Sauerland-Gruppe).

Taliban und Al-Qaida sind in Afghanistan weiter aktiv. Sie planen weitere Anschläge gegen den Westen. Und Organisationen wie Al Qaida versuchen, in den Besitz von Nuklearwaffen oder nuklearem Material im Nachbarland Pakistan zu kommen.

Wir müssen den Gefahren für Sicherheit und Freiheit unseres Landes dort begegnen, wo sie entstehen. Afghanistan darf nicht wieder ein gescheiterter Staat werden, von dem aus Terroristen gegen uns agieren können.

Der Einsatz der Bundeswehr bleibt Ultima Ratio. Sicherheit kann es auf Dau­er nicht ohne Entwicklung und eine politische Lösung geben. Aber Sicher­heit ist die Voraussetzung jeder Entwicklung und dafür, dass in Afghanistan nicht wieder Brutstätten des internationalen Terrorismus entstehen, die uns in Europa und der Welt bedrohen.

„Ein einseitiger Abzug  der Bundeswehr wäre kein Beitrag zur Übergabe in  Verantwortung, sondern ein Beispiel für Aufgabe in Verantwortungs­losigkeit." (Bundeskanzlerin Merkel, Regierungserklärung vom 27. Januar 2010)

Und er würde die Gefahr für Deutschland nicht verringern, sondern die Ter­roristen nur zu Anschlägen gegen unser Land ermutigen.


>>> „Was leistet Deutschland in Afghanistan?"

Deutschland stand von Anfang an in der ersten Reihe des internationalen Engage­ments in Afghanistan, im zivilen wie im militärischen Bereich: Es war Ausrichter der ersten Wiederaufbau-Konferenz (Nov. 2001, Bonner Petersberg), ist der drittgrößte bilaterale Geber (bis 2010 1,6 Mrd. €) und Truppensteller (bis zu 5.350 Soldaten). Der Schwerpunkt unserer Leistungen liegt in Nordafghanistan.

Die Bundeswehr erhöht seit 2010 den militärischen Druck auf die Aufstän­dischen. Mit Hilfe von neu ausgebildeten und einsatzfähigen afghanischen Sicherheitskräften wurde gegenüber den regierungsfeindlichen Kräften 2010 die Initiative zurückgewonnen. Die Aufständischen sind militärisch und poli­tisch in der Defensive, die Bevölkerung wendet sich von ihnen ab.

Beim Wiederaufbau konzentrieren wir uns in Nordafghanistan auf die Berei­che  Bildung, Gesundheit, Infrastruktur, Wirtschaftsentwicklung und gute  Regierungsführung - Beispiele:

>      Wir haben u.a. durch den Bau von 2000 Schulen ca. 500.000 Schülern (da­von ein Drittel Mädchen) eine Grundbildung ermöglicht und die Aus­bildung von rd. 100.000 Lehrerinnen und Lehrern gefördert.

>      Von der Wiederherstellung bzw. den Aufbau der Trinkwasserversorgung  in Herat, Kunduz und Kabul profitieren 1 Mio. Menschen.

>        100.000 Mikrokredite als Startkapital für Unternehmen, die über 400.000 Menschen Beschäftigung und Einkommen sichern, wurden vergeben.

>     Bis Ende 2012 erhalten im deutschen Verantwortungsbereich über 2,6 Mio. Menschen medizinische Basisversorgung. In den vier Nordost­provinzen wurden Krankenhäuser und Gesundheitsstationen gebaut.

>      600 Kilometer Straße und zahlreiche Brücken wurden mit deutscher Hilfe gebaut.

>      Wir fördern die afghanische Eigenverantwortung und unterstützen die Provinz- und Distriktverwaltungen zu Verbesserung ihrer Leistungen und stärken den Justizsektor durch gezieltes Training und Ausbildung.

Verdoppelung der jährlichen Mittel für zivilen Aufbau von 220 Mio. € auf 430 Mio. € ab 2010, Verstetigung bis 2013. Fokussierung auf gute Regierungs­führung und ländliche Entwicklung.

Die Bundeswehr hat die Einsatzfähigkeit der afghanischen Streitkräfte (ANA) durch ihr Trainingsprogramm entscheidend angehoben und zeigt zusammen mit den afghanischen Soldaten mehr Präsenz in der Fläche („Partnering"). Die Ausbildung verläuft schneller als erwartet. Planung und Führung von Operationen durch die ANA müssen weiter verbessert werden.

Beim Polizei-Aufbau wurden auch durch die deutschen Polizeitrainings­zentren in Kabul und im Norden deutliche Fortschritte erzielt. Bis Oktober 2011 werden 134.000 afghanische Polizisten ausgebildet sein. Die notwen­digen Grundlagen für selbsttragende afghanische Polizeistrukturen wurden gelegt.


>>> „Die Bundeswehr ist in einem bewaffneten Konflikt im Einsatz"

Außenminister Westerwelle in seiner Regierungserklärung vom 10. Februar 2010 im Deutschen Bundestag: „Die Intensität der mit Waffengewalt ausgetragenen Ausei­nandersetzung mit Aufständischen und deren militärischen Organisationen führt uns zu der Bewertung, die Einsatzsituation von ISAF auch im Norden Afghanistans als bewaffneten Konflikt im Sinne des humanitären Völkerrechts zu qualifizieren. [...] Die rechtliche Qualifizierung der objektiven Einsatzsituation von ISAF hat Konsequenzen für die Handlungsbefugnisse der Soldaten, für die Befehlsgebung und für die Beur­teilung des Verhaltens von Soldaten in strafrechtlicher Hinsicht."

Unsere Soldatinnen und Soldaten brauchen Rechtssicherheit und Klarheit für ihren Einsatz. Die Neubewertung der Bundesregierung hat dafür ein deutliches  politisches Signal gesetzt.

Für die Bundesregierung sind nun für den Einsatz der Bundeswehr in Afgha­nistan die Regeln des humanitären Völkerrechts maßgebend — und nicht das  deutsche Strafrecht.

Die Bundesanwaltschaft hat sich am 16. April 2010 dieser Auffassung ange­schlossen und das Ermittlungsverfahren gegen Oberst Klein wegen des Luft­angriffs vom 4. September 2009 in der Nähe von Kunduz eingestellt. Der An­griff sei „völkerrechtlich zulässig", da Oberst Klein „nicht mit der Anwesenheit geschützter Zivilsten rechnen musste". Oberst Klein habe zudem verhält­nismäßig gehandelt.

Aus der Neubewertung der Lage in Afghanistan ergibt sich keine Veränderung der Einsatzgrundlagen der deutschen Polizisten von Bund und Ländern. Der Einsatz von Polizeibeamten in Afghanistan ist nur in einem militärisch gesicherten Umfeld möglich.

„Bewaffneter Konflikt" ist ein Rechtsbegriff des Völkerrechts. Ein solcher Konflikt wird bei lang anhaltender bewaffneter Gewalt einer gewissen Intensität angenommen. Dieser kann international oder nicht-international sein.

Ein solcher bewaffneter Konflikt ist nicht-international wenn er innerhalb eines Staatsgebiets zwischen der Staatsgewalt und organisierten bewaffneten Gruppen ausgefochten wird. Die afghanische Regierung trägt, unterstützt von  ISAF, einen bewaffneten Konflikt mit Aufständischen (Taliban) aus.

Der Begriff „Krieg" (im humanitären Völkerrecht wird nur noch von „internatio­naler bewaffneter Konflikt" gesprochen) hingegen bezieht sich völkerrechtlich  auf bewaffnete Auseinandersetzungen zwischen Staaten. Das ist beim ISAF­Einsatz nicht der Fall. Deutschland ist nicht mit Afghanistan im „Krieg".

Die ISAF-Kräfte — und somit auch die Bundeswehr — sind an der Seite der afghanischen Regierung Partei im bewaffneten Konflikt mit Aufständischen, sobald sie in Kampfhandlungen eingreifen. Dabei spielt es keine Rolle, ob sich die Truppen verteidigen oder ob sie offensiv gegen Aufständische vorgehen. Die einschlägigen Rechtsnormen des Völkerrechts (etwa Waffeneinsatz gegen gegnerische Kämpfer, Schutz der Zivilbevölkerung, Vermeidung ziviler Opfer) sind im Einsatz zu beachten.


>>> „In Afghanistan fallen deutsche Soldaten."

„Niemand von uns verharmlost ... das Leid, das dieser Einsatz bei unseren Soldaten und ihren Familien, aber auch bei Angehörigen unschuldiger ziviler afghanischer Op­fer hinterlässt. [...] Unsere im Einsatz gefallenen Soldaten waren tapfer, weil sie ihren Auftrag, unser Recht und unsere Freiheit zu verteidigen, in vollem Bewusstsein der Gefahren für Leib und Leben ausgeführt haben. [...] Sie haben uns Deutsche mit da­vor beschützt, dass wir in Zeiten der globalen Dimension unserer Sicherheit im eige­nen Land Opfer von Terroranschlägen werden." (Bundeskanzlerin Merkel, Regie­rungserklärung 22. April 2010)

Im April 2010 sind sieben deutsche Soldaten in Afghanistan gefallen. Insgesamt haben wir seit Beginn den Tod von 44 deutschen Soldaten zu beklagen.

„Auch wenn es nicht jedem gefällt, so kann man angesichts dessen, was sich in Teilen Afghanistans abspielt, durchaus umgangssprachlich [...] von Krieg reden." (Verteidigungsminister zu Guttenberg am 4. April 2010)

„Wenn man sich mit der Realität unserer Soldaten befasst, ist das eben in der Region Kundus so, dass sie in wirklichen Gefechten stehen - so wie Soldaten das in einem Krieg tun." (Bundeskanzlerin Merkel bei Ihrem Truppenbesuch in Afghanistan am 18. Dezember 2010)

Alle Soldaten, die in Afghanistan Dienst tun, verdienen unsere Solidarität und  unser Mitgefühl. Sie leben ständig in Angst, verletzt oder getötet zu werden - damit wir zu Hause in Deutschland nicht diese Angst haben müssen.

Diese Verluste dürfen nicht zum Anlass genommen werden, den Einsatz grundsätzlich in Frage zu stellen. Nach Anschlägen auf die Bundeswehr in  Afghanistan sollte nicht der innenpolitische Streit dominieren, sondern die  Unterstützung für unsere Soldatinnen und Soldaten.

Vor allem aber darf an die Aufständischen in Afghanistan nicht das Signal gesendet werden, dass sie mit dieser Taktik die Verunsicherung in Deutschland erhöhen können. Wenn der Eindruck entsteht, wir würden uns  von den Taliban und ihren Verbündeten einschüchtern lassen, dann steigt das  Risiko für unsere Soldatinnen und Soldaten.

Wir stehen sehr bewusst zum Einsatz unserer Soldatinnen und Soldaten sowie der Polizisten und der zivilen Helfer in Afghanistan. Ihr Einsatz ist gefährlich, aber er dient der Sicherheit unseres Landes.

„Es geht um die Sicherheit Deutschlands, die Sicherheit Europas, die Sicherheit unserer Partner in der Welt, die auch am Hindukusch verteidigt wird." (Bundeskanzlerin Merkel, Regierungserklärung 22. April 2010)

Wenn wir aber den Einsatz in Afghanistan für richtig halten und das Mandat beschließen, dann ist es auch unsere Verantwortung für eine angemessene  Ausstattung zu sorgen. Festzustellen, welche Art der Ausrüstung notwendig ist, das ist Aufgabe der militärischen Führung. Was für den Einsatz notwendig  ist, muss der Bundeswehr zur Verfügung gestellt werden.


>>> „Der Afghanistan-Einsatz ist völkerrechtlich nicht legitimiert."

Der ISAF-Einsatz ist durch Resolutionen des UNO-Sicherheitsrats legitimiert, die alle ohne Gegenstimmen verabschiedet wurden: Res. 1386 (20.12.01) setzte ISAF ein­stimmig ein und wurde zuletzt durch Res. 1943 (13.10.10) ebenfalls einstimmig bis zum 13.10.11. verlängert. Res. 1510 (13.10.03) anerkannte einstimmig die Über­nahme der ISAF-Führung durch die NATO (seit 11.08.03, auf Bitten der UNO und der afghanischen Regierung) und weitete das Mandatsgebiet auf ganz Afghanistan aus. Der Einsatz von Truppen zur Terrorbekämpfung im Rahmen der „Operation Enduring  Freedom" (OEF), begonnen am 07.10.01, bezieht sich ebenfalls auf Res. 1386, da­rüber hinaus auf das Selbstverteidigungsrecht nach Artikel 51 der UNO-Charta. Die Bundeswehr nimmt seit 2008 nicht mehr am OEF-Einsatz in Afghanistan teil.

„Dieses Mandat ist über jeden vernünftigen völkerrechtlichen oder verfas­sungsrechtlichen Zweifel erhaben." (Bundeskanzlerin Merkel, Regierungserklä­rung vom 22. April 2010)

Der ISAF-Einsatz ist durch zwölf Resolutionen des UNO-Sicherheitsrats völ­kerrechtlich legitimiert. Alle zwölf wurden ohne Gegenstimmen verab­schiedet — auch mit Stimmen aus Asien, Afrika und Südamerika.

Die NATO führt ISAF seit August 2003, auf Bitten der UNO und der afghani­schen Regierung. Für die Führungsübernahme durch die NATO stimmten u.a. auch Russland, China, Syrien, Angola und Pakistan.

ISAF ist kein rein westlicher Einsatz: 46 Nationen beteiligen sich, darunter Jordanien, Malaysia und die Vereinigten Arabischen Emirate.

Der Einsatz wird darüber hinaus durch das Selbstverteidigungsrecht nach  Artikel 51 der UNO-Charta gedeckt, auf den sich die Resolutionen des Sicherheitsrates auch ausdrücklich beziehen.

Dieses Recht zur Selbstverteidigung kann auch kollektiv wahrgenommen werden, wie hier durch die NATO nach dem Angriff auf eines ihrer Mitglieder (Artikel 5 des Nordatlantikvertrages).

Das Grundgesetz sieht gemäß Artikel 24 die Beteiligung der Bundeswehr an Maßnahmen der kollektiven Selbstverteidigung der NATO vor — auch außer­halb des Bündnisgebiets. Das Bundesverfassungsgericht hat dies 1994 be­stätigt. (AWACS-Urteil vom 12.07.1994.)

Auch OEF ist völkerrechtlich durch das Selbstverteidigungsrecht legitimiert.


>>> „Afghanistan ist ein Drogenstaat."

Afghanistan liefert seit 2004 mehr als 90% der weltweiten Opiumproduktion. Die im­mensen Gewinne aus dem Drogengeschäft machen eine effektive Bekämpfung des Drogenanbaus und des Drogenhandels äußerst schwierig. Für 2009 schätzen die Vereinten Nationen die Einnahmen aus dem afghanischen Drogensektor auf ins­gesamt 2,8 Mrd. US-Dollar.

Das Mandat des ISAF-Einsatzes der Bundeswehr sieht explizit keine Maßnahmen zur Drogenbekämpfung vor, da diese nicht als militärische Aufgabe anzusehen ist. Die Bundeswehr ist deshalb bei der Drogenbekämpfung nur unterstützend tätig, wäh­rend die eigentliche Bekämpfung den afghanischen Sicherheitskräften obliegt.

Es gibt ein großes Drogenproblem, daran ist nichts zu beschönigen. Zwi­schen Drogenhandel, Aufständischen und anderen kriminellen Aktivitäten wie Korruption und Menschenhandel bestehen enge Verbindungen.

Der Drogenanbau verschlechtert die Sicherheit, denn er bringt viel Geld für Aufständische. Und er floriert besonders in den Provinzen, in denen die Sicherheitslage wegen einer starken Präsenz von Aufständischen problema­tisch ist, insbesondere im Süden und Südosten des Landes.

Diese Wechselwirkung zeigt aber auch: Wenn wir die Sicherheit verbessern,  wird auch der Drogenanbau zurückgehen.

Der wesentliche Erfolg der afghanischen und internationalen Bemühungen bei der Drogenbekämpfung seit 2005 besteht in der weitgehenden Verdrängung  des Anbaus von Opium aus 20 der insgesamt 34 afghanischen Provin­zen. Allerdings wurde dies durch die Ausdehnung des Anbaus in anderen Landesteilen — vor allem im Süden — beinahe ausgeglichen.

Die internationalen Geber und Deutschland verstärken ihre Anstrengungen  in den Bereichen Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, um so den Dro­genanbau einzudämmen. Dazu gehören die Schaffung und Förderung alter­nativer Produkte und Einkommen sowie Projekte zur Verbesserung der ma­teriellen und sozialen Infrastruktur in Drogenanbaugebieten.

Die von Deutschland seit 2010 massiv verstärkte Ausbildung afghanischer Polizeikräfte ist ebenso ein wichtiger Beitrag zur Drogenbekämpfung, wie der Aufbau der Fähigkeiten der afghanischen Drogenbekämpfungsbehörden.

Ohne die Gewährleistung von Sicherheit und den zügigen Aufbau rechts­staatlicher und infrastruktureller Strukturen, insbesondere für die Strafver­folgung, kann der Verfolgungsdruck vor allem gegenüber Händlern und Schmugglern nicht erhöht werden.

Für eine bessere Bekämpfung der Drogenanbaus und —handels unterstützt die internationale Gemeinschaft deshalb auch Maßnahmen für eine bessere Regierungsführung, korrektes Verwaltungshandeln, Verstärkung der Korrup­tionsbekämpfung und eine Verbesserung der Einkommenssituation in Af­ghanistan.