Neuigkeiten
23.02.2010, 16:16 Uhr | Übersicht | Drucken
Matthias Zimmer, MdB, berichtet über die politische Lage in Deutschland

Die Regierungskoalition wird das Urteil des Bundesverfassungsgerichts schnell umsetzen. Zur Neuberechnung der Bedarfssätze für Kinder ist allerdings Voraussetzung, dass Datenmaterial vorliegt. Das ausgewertete Datenmaterial des Statistischen Bundesamtes wird erst im September zur Verfügung stehen.

I. Die politische Lage in Deutschland

Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Hartz IV schnell umsetzen: Die Regierungskoalition wird das Urteil des Bundesverfassungsgerichts schnell umsetzen. Zur Neuberechnung der Bedarfssätze für Kinder ist allerdings Voraussetzung, dass Datenmaterial vorliegt. Das ausgewertete Datenmaterial des Statistischen Bundesamtes wird erst im September zur Verfügung stehen. Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen wird deshalb in einem ersten Schritt grundsätzliche Fragen zum Verhältnis von finanzieller Leistung und Sach- und Dienstleistungen klären. Darüber hinaus wird auch zu entscheiden sein, inwieweit nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts Pauschalisierungen sinnvoll und notwendig sind.

Zudem muss auch der Frage nachgegangen werden, wie die unterschiedliche Umsetzung in den Bundesländern vereinheitlicht werden kann. Das Prinzip, dass Hartz IV dazu dienen soll, so schnell wie möglich wieder in Arbeit zu kommen, muss noch deutlicher werden als bisher. Die Umsetzungsfragen sind im Zusammenhang mit der Neuregelung der Verwaltungsstrukturen zu klären. Hier wird jetzt geprüft, inwieweit die SPD sowohl im Bundesrat als auch im Bundestag bereit ist, mehr für Optionskommunen zu tun.

 

Auch im Norden Afghanistans „bewaffneter Konflikt im Sinne des humanitären Völkerrechts“: In dieser Woche wird im Deutschen Bundestag über das neue Mandat für unseren Einsatz in Afghanistan entschieden. Das Mandat sieht eine Anhebung der Personalobergrenze auf 5.350 Soldaten vor, von denen 350 Soldaten als flexible Reserve vorgehalten werden. Mit dem neuen Mandat, das bis zum 28. Februar 2011 gelten soll, wird Deutschland seine Anstrengungen für den Aufbau und die Ausbildung der afghanischen Sicherheitskräfte nachhaltig erhöhen.

In der letzten Sitzungswoche hat Bundesaußenminister Westerwelle in einer Regierungserklärung noch einmal die Ziele und Schwerpunktsetzung des deutschen Engagements in Afghanistan erläutert. Dabei hat er deutlich gemacht, dass die Intensität der mit Waffengewalt ausgetragenen Ausei­nandersetzung mit Aufständischen und deren militärischen Organisationen die Bundesregierung zu der Bewertung führt, die Einsatzsituation von ISAF auch im Norden Afghanistans als „bewaffneten Konflikt im Sinne des humanitären Völkerrechts“ zu qualifizieren. Demnach trägt die afghanische Regierung mit Unterstützung von ISAF einen bewaffneten Konflikt mit Aufständischen (Taliban) aus. Diese Einstufung als „bewaffneter Konflikt“ ist ein wichtiges politisches Signal und dient zugleich unseren Soldaten im Einsatz zur Orientierung. Für die Bundesregierung sind für den Einsatz der Bundeswehr in Afghanistan damit die Regeln des humanitären Völkerrechts maßgebend – und nicht das deutsche Strafrecht. Aus der Neubewertung der Lage in Afghanistan ergibt sich keine Veränderung der Einsatzgrundlagen der deutschen Polizisten von Bund und Ländern. Wir begrüßen diese Positionierung der Bundesregierung.

Auch für die politische Auseinandersetzung in den kommenden Wochen wird es wichtig sein, die Realitäten in Afghanistan klar zu benennen und unser strategisches Ziel einer „Übergabe in Verantwortung“ deutlich zu machen.

 

 

II. Die Woche im Parlament:

In dieser Woche wollen wir die Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an dem Einsatz einer Internationalen Sicherheitsunterstützungstruppe in Afghanistan (ISAF) beschließen. Für die Beteiligung an ISAF in Afghanistan sind bis zu 5.350 Soldatinnen und Soldaten mit entsprechender Ausrüstung vorgesehen, d.h. eine Erhöhung um 850. Die hierfür vorgesehenen Kräfte können bis zum 28. Februar 2011 eingesetzt werden, solange eine Resolution des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen und die konstitutive Zustimmung des Deutschen Bundestages vorliegen.

Die Bundesregierung unterrichtet uns in dieser Woche über die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft in Deutschland. Die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft steht seit einiger Zeit tief greifenden wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Veränderungen gegenüber. Wichtige Herausforderungen sind die zunehmende Internationalisierung der Wirtschafts- und Finanzmärkte, die verstärkte Regionalisierung der Wohnungsmärkte sowie der Klimawandel und die demografische Entwicklung in Deutschland. Um diese Herausforderungen erfolgreich zu bewältigen, sind integrative Handlungsansätze in der Raumordnungs-, Stadtentwicklungs- und Wohnungspolitik unverzichtbar. Der Bericht geht daher auch auf aktuelle Entwicklungen in diesen Politikfeldern ein.

 

Der Jahresbericht 2008 des Wehrbeauftragten (50. Bericht) befasst sich im Schwerpunkt mit der Ausstattung der Truppe und dem Sanitätsdienst. Der Wehrbeauftragte nennt zudem Voraussetzungen für eine Verbesserung der Attraktivität der Bundeswehr und des Soldatenberufes. Er bedauert in diesem Zusammenhang, dass der Auftrag der Soldatinnen und Soldaten in der Öffentlichkeit als Selbstverständlichkeit wahrgenommen und dass die soziale Anerkennung des soldatischen Dienstes in der Gesellschaft nicht hinreichend gewürdigt werde.

 

Die 39. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes dient der Umsetzung der EU-Richtlinie über Luftqualität und saubere Luft für Europa in deutsches Recht, soweit die Umsetzung nicht durch Gesetz erfolgt. Sie trifft für besonders gesundheitsschädliche Feinstäube mit einem aerodynamischen Durchmesser kleiner als 2,5 Mikrometer erstmals immissionsseitige Festlegungen (u.a. Ziel- und Grenzwerte, nationale Reduktionsziele bzw. nationale Reduktionsverpflichtungen).

 

In zweiter Lesung und Schlussabstimmung steht das Gesetz zum Vertrag über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern zur Verabschiedung an, mit dem die Zustimmung zum IT-Staatsvertrag erfolgt. Mit diesem Staatsvertrag wird der IT-Planungsrat als neues Steuerungsgremium der Kooperation von Bund und Ländern im Bereich der Informationstechnik eingerichtet. Der IT-Planungsrat  wird die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Fragen der Informationstechnik koordinieren, Standards festlegen, E-Government-Projekte steuern und nach Maßgabe des IT-NetzG Festlegungen für das Verbindungsnetz treffen, welches die informationstechnischen Netze von Bund und Ländern miteinander verbindet.

 

Das in erster Lesung zur Beratung anstehende Ausführungsgesetz zur EU-Ratingverordnung soll zur besseren Aufsicht über Ratingagenturen beitragen. Den Ratingagenturen wird in der Finanzmarktkrise ein folgenreiches Versagen zum Vorwurf gemacht, da sie die schlechte Marktlage nicht früh genug in ihren Ratings zum Ausdruck gebracht und bei Zuspitzung der Krise diese nicht rechtzeitig angepasst haben. So wurde ein System der vermeintlichen Sicherheit geschaffen, das es zukünftig auszuschließen gilt.

 

In erster Lesung beraten wir das Fünfte Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes. Im Wesentlichen handelt es sich um technische Anpassungen, die in Folge der Übertragung der Kraftfahrzeugsteuer auf den Bund, der Umsetzung EU-rechtlicher Vorgaben sowie verwaltungstechnischer Vereinfachungen vorgenommen werden.

 

Das Erste Gesetz zur Änderung des Direktzahlungen-Verpflichtungengesetzes, welches wir in erster Lesung beraten, dient der 1:1-Umsetzung der zugrundeliegenden europäischen Verordnungen. Vorgenommen wird die formale Umsetzung der neuen Cross-Compliance-Verpflichtungen im Bereich Wasserbewirtschaftung und Gewässerschutz. Zudem werden bestimmte Beihilfen im Weinsektor in den Anwendungsbereich des Gesetzes einbezogen.

 

Das in erster Lesung zur Beratung anstehende Erste Gesetz zur Änderung des Telemediengesetzes dient der 1:1 Umsetzung der Richtlinie 2007/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2007 zur Änderung der Richtlinie 89/552/EWG des Rates zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedsstaaten über die Ausübung der Fernsehtätigkeit (Audiovisuelle-Mediendienste-Richtlinie). Die Richtlinie aktualisiert die Vorschriften für die audiovisuelle Branche und schafft einen umfassenden Rechtsrahmen, der sämtliche audiovisuellen Mediendienste abdeckt. Ziel ist es, die Rechtssicherheit innerhalb der Gemeinschaft zu verbessern und gleiche Wettbewerbsbedingungen innerhalb der geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen zu schaffen.

 

Ziel des Antrages der Fraktionen der CDU/CSU und FDP Kulturtourismus in Deutschland stärken ist es, das reichhaltige kulturelle Angebot in Deutschland besser für den Kulturtourismus nutzbar zu machen. Die Bundesregierung wird aufgefordert, zur Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen der Kultur- und der Tourismusbranche beizutragen und mangelndes gegenseitiges Verständnis abzubauen zu helfen. Vorgeschlagen werden u. a. ein gemeinsames Kulturtourismuskonzept, die Auslobung eines Wettbewerbs "Kulturregion Deutschland" und die Schaffung einer Plattform für kulturtouristisches Marketing.

 

 

III. Daten und Fakten

 amilienunternehmer rentabler als andere Unternehmen: Die großen familiengeführten Unternehmen in Deutschland haben ihre finanzielle Stabilität in den vergangenen Jahren deutlich erhöht. 2007 konnten sie ihre Eigenkapitalquote auf 30,8 Prozent erhöhen, während die durchschnittliche Eigenkapitalquote aller Unternehmen in Deutschland bei nur rund 20 Prozent lag. Auch bei der Umsatzrentabilität lagen sie mit 3,8 Prozent deutlich über dem Durchschnitt (2,3 Prozent).

Auch für die Zukunftsfähigkeit Deutschlands leisten die großen Familienunternehmen einen wichtigen Beitrag: Ihre Investitionsquote für Forschung und Entwicklung betrug 4,8 Prozent gegenüber dem Schnitt 3,9 Prozent aller FuE treibenden Unternehmen.

Von hoher Bedeutung sind große Familienunternehmen zudem für den Arbeitsmarkt: Obwohl sie nur 0,1 Prozent aller Unternehmen in Deutschland ausmachen, sind 14 Prozent aller Beschäftigten bei ihnen tätig.

(Quelle: BDI)

 

Bevölkerung vertraut der Bundeswehr und hat kaum Vorbehalte gegen ihren Einsatz im Inneren: Die deutschen Streitkräfte erfreuen sich in der Bevölkerung einer hoher Beliebtheit:  Etwa neunzig Prozent der Bundesbürger bringen der Bundeswehr Vertrauen entgegen. Damit nimmt die Bundeswehr neben der Polizei einen Spitzenplatz ein. Die positive Einstellung gegenüber der Bundeswehr ist in allen sozialen Schichten gleichermaßen verbreitet.

Neun von zehn Bundesbürgern befürworten den Einsatz der Bundeswehr zur Landesverteidigung und zur Katastrophenhilfe. Rund 77 Prozent befürworten darüber hinaus die Überwachung deutscher Küsten und Hafenanlagen zum Schutz vor terroristischen Angriffen. 71 Prozent sprechen sich für den Einsatz der Bundeswehr im Landesinneren zum Schutz von öffentlichen Gebäuden und sicherheitssensiblen Einrichtungen wie Kernkraftwerken und Chemiefabriken aus.

(Quelle: Sozialwissenschaftliches Institut der Bundeswehr)

 

Ausbildungspakt trotz Krise erfolgreich: Trotz der Wirtschaftskrise ist die Lage am deutschen Ausbildungsmarkt insgesamt positiv. Zwar ist die Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge um 8,2 Prozent auf 566.000 zurückgegangen, dennoch konnte jedem ausbildungswilligen und –fähigen Jugendlichen ein Angebot auf Ausbildung oder Qualifizierung gemacht werden.

Insgesamt sind zum jetzigen Zeitpunkt noch 4.400 Bewerber unversorgt. Ihnen stehen jedoch deutlich mehr offene Angebote zur Verfügung, darunter allein 11.100 unbesetzte Plätze in der Einstiegsqualifizierung.

(Quelle: Bundesagentur für Arbeit)



aktualisiert von Matthias Zimmer, 23.02.2010, 16:40 Uhr


Ältere Artikel finden Sie im Archiv.