| 06.07.2010, 15:58 Uhr | |
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| Matthias Zimmer berichtet über die politische Lage in Deutschland Die Koalitionsspitzen haben sich auf eine Reform des Gesundheitswesens verständigt. Wir wollen ein gerechtes soziales, stabiles, wettbewerbliches und transparentes Gesundheitssystem. Um unser Gesundheitssystem beneidet uns die Welt. Das wollen wir auch für zukünftige Generationen erhalten. Allerdings steht unser System vor den Herausforderungen, die aus dem demografischen Wandel und dem medizinischen Fortschritt folgen. I. Die politische Lage in Deutschland
Durchbruch bei der Gesundheitsreform. Die Koalitionsspitzen haben sich auf eine Reform des Gesundheitswesens verständigt. Wir wollen ein gerechtes soziales, stabiles, wettbewerbliches und transparentes Gesundheitssystem. Um unser Gesundheitssystem beneidet uns die Welt. Das wollen wir auch für zukünftige Generationen erhalten. Allerdings steht unser System vor den Herausforderungen, die aus dem demografischen Wandel und dem medizinischen Fortschritt folgen. Wir werden deshalb strukturelle Reformen im System durchführen, die zu mehr Wettbewerb, mehr Freiheit für den Einzelnen und weniger Bürokratie führen. Dazu gehören u. a. eine Honorarreform für den ambulanten Bereich, eine Ausweitung der Kostenerstattung, eine Reform der Selbstverwaltungsorgane, die Entwicklung einer Präventionsstrategie sowie der Ausbau der Gesundheits- und Versorgungsforschung. Es wird zu Einsparungen kommen und der Beitragssatz der Krankenkassen wird wieder auf die Höhe angehoben, wie er vor der Finanz- und Wirtschaftskrise war. Um diese Krise besser meistern zu können, war seinerzeit der Beitragssatz durch das Konjunkturpaket II abgesenkt worden, was nun wieder rückgängig gemacht werden kann. Darüber hinaus gibt es eine grundlegende Reform, in dem die unabdingbaren notwendigen Ausgabensteigerungen im Gesundheitssystem durch einen Zusatzbeitrag finanziert werden. Dabei gibt es einen Finanzausgleich aus Steuermitteln, der eine Überforderung des Einzelnen vermeidet. Steuererhöhungen sind dazu nicht notwendig.
Religionsfreiheit weltweit schützen. In dieser Woche werden wir im Plenum über den Stand der Religionsfreiheit debattieren. Wie notwendig das ist, zeigen die Erkenntnisse verschiedener Forschungseinrichtungen, denen zufolge die Religionsfreiheit in 64 Ländern der Erde (70 Prozent der Weltbevölkerung) sehr stark eingeschränkt oder gar nicht existent ist. Besonders Christen sind dort, wo sie als Minderheit leben, von Einschränkungen und zum Teil von Verfolgung betroffen. Aus diesem Grund hat die christlich-liberale Koalition im Koalitionsvertrag vereinbart, sich weltweit für Religionsfreiheit einzusetzen und dabei ein besonderes Augenmerk auf die Lage der christlichen Minderheiten zu legen. Doch nicht nur durch Verfolgung, Gängelung und Unterdrückung ist die Religionsfreiheit bedroht. Zahlreiche muslimische Staaten stellen zentrale Aspekte in Frage: Insbesondere wird das Recht, seinen Glauben zu wechseln, für seinen Glauben öffentlich zu werben und das Recht, seinen Glauben öffentlich zu bekennen, durch diese Staaten negiert. Große Sorge bereitet auch der Versuch der Organisation der Islamischen Konferenz (OIC), die „Diffamierung von Religion“ völkerrechtlich zu verbieten. Mit der Begründung, den Islam schützen zu wollen, soll die Meinungsfreiheit eingeschränkt werden. Das ist aus unserer Sicht nicht akzeptabel. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wirbt mit Nachdruck weltweit für Religionsfreiheit. So hat noch vor kurzem eine Delegation unserer Fraktion gemeinsam mit Kirchenvertretern und Menschenrechtsexperten die Türkei besucht, um sich vor Ort über die Lage der christlichen Minderheiten zu informieren. Im neugegründeten Stephanuskreis treffen sich zudem Abgeordnete der Fraktion, um sich für Christen in Not einzusetzen.
Afghanistan: Übergabe in Verantwortung. Bundesaußenminister Guido Westerwelle wird in dieser Woche in einer Regierungserklärung die Ziele der Bundesregierung für die Kabuler Konferenz am 20. Juli 2010 vorstellen. Sie ist das Nachfolgetreffen zur Londoner Afghanistan-Konferenz vom Anfang des Jahres, als ein ganzheitlicher Ansatz zur weiteren Entwicklung des Landes beschlossen wurde. Mehr zivile Hilfe sowie ein verstärkter Aufbau der afghanischen Sicherheitsorgane sollen den Weg zu mehr afghanischer Eigenverantwortung ebnen. Mit dieser Neuausrichtung wird eine Abzugsperspektive für die deutschen Soldatinnen und Soldaten geschaffen. Die Kabuler Konferenz wird die Ergebnisse der Friedensjirga vom April 2010 und die Kernpunkte des afghanischen Reintegrationsprogramms aufnehmen. Zwischen der afghanischen Regierung, der ISAF und der internationalen Gemeinschaft soll ein verbindliches Konzept zur Vorbereitung der zur Übergabe anstehenden Provinzen abgestimmt werden. Ziel ist ein umfassendes, mit Fristen und überprüfbaren Zielen versehenes Arbeitsprogramm für die kommenden Monate.
Fraktionskonferenz zur Rohstoffsicherheit. Morgen werden wir im Rahmen einer Fraktionskonferenz das Thema Rohstoffsicherheit mit führenden Experten intensiv diskutieren und ein entsprechendes Strategiepapier vorstellen. Der Zugang zu Rohstoffen und deren verlässliche Verfügbarkeit sind für die deutsche Industrie mit ihren Produkten der Hoch- und Spitzentechnologie von existenzieller Bedeutung. Der internationale Bergbau verzeichnet eine steigende Konzentration und damit sinkenden Wettbewerb. Gleichzeitig entstehen immer mehr Handelshindernisse. China hat sich in einer Reihe von Entwicklungsländern einen fast exklusiven Zugang zu bestimmten Rohstoffen gesichert und im Inland viele wichtige Mineralien mit Quoten und Ausfuhrzöllen belegt. Dies verzerrt den Wettbewerb für deutsche Unternehmen, da chinesische Konkurrenten die entsprechenden Stoffe günstiger erwerben können. Rohstoffe gewinnen deshalb strategische Bedeutung in der Außen-, Wirtschafts-, aber auch in der Industriepolitik. Deutschland und die Europäische Union sind aufgefordert, sich jetzt auch des Themas „Sichere Versorgung mit Rohstoffen“ anzunehmen. Zu einem solchen Konzept einer sicheren Rohstoffversorgung auf nationaler und europäischer Ebene gehören auch die Frage des Recyclings von Rohstoffen und die Verbesserung der Ressourceneffizienz. Ferner benötigen wir Politikansätze, die nur in Kooperation mit anderen Partnern umzusetzen sind. So z.B.: eine gezieltere Ausrichtung und engere Kooperation in der Entwicklungszusammenarbeit; die Unterstützung internationaler Initiativen mit dem Ziel, Einnahmen aus Rohstoffvorkommen in Entwicklungsländern transparenter zu machen; sowie Maßnahmen zur Stabilisierung und Förderung rohstoffreicher Entwicklungsländer, für die die Rohstoffe bisher häufig eher Fluch als wirtschaftlicher Segen waren.
II. Die Woche im Parlament
Der Bundesaußenminister wird in dieser Woche eine Regierungserklärung zum Thema Afghanistan und die Konferenz von Kabul – Auf dem Weg zur Übergabe in Verantwortung abgeben. Dabei wird er die Ziele der Bundesregierung auf der Konferenz in Kabul darstellen.
In zweiter und dritter Lesung wollen wir das Gesetz zur Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie verabschieden, mit dem im Wesentlichen drei von der Europäischen Union im Jahr 2009 beschlossene Änderungsrichtlinien in nationales Recht umgesetzt werden. Damit sind die Weichen hin zu einer besseren Beaufsichtigung der Kreditinstitute und Finanzdienstleister und einer intensiveren Zusammenarbeit der nationalen Aufsichtsbehörden auf europäischer Ebene gestellt. Mit diesen Maßnahmen sollen künftige Fehlentwicklungen vermieden und die Widerstandsfähigkeit des Finanzsektors in Krisenzeiten verstärkt werden, damit sich Marktverwerfungen nicht mehr zu einer globalen Finanzkrise entwickeln können.
In zweiter und dritter Lesung steht das Beschäftigungschancengesetz zur Verabschiedung an. Es enthält verschiedene Regelungen, die in jeweils spezifischer Weise zur Sicherung oder zur Erschließung von Beschäftigungsmöglichkeiten beitragen sollen. Um die Auswirkungen von Personalabbau in Zeiten der Wirtschaftskrise und des Strukturwandels abzufedern und den Arbeitgebern Planungssicherheit zu geben, werden die Erleichterungen der gesetzlichen Voraussetzungen für Kurzarbeitergeld verlängert.
In erster Lesung beraten wir das Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes in der GKV, welches langfristige strukturelle Änderungen zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes einführt. So müssen Pharmaunternehmen künftig den Nutzen für alle neuen Arzneimittel nachweisen und den Erstattungsbetrag mit der Gesetzlichen Krankenversicherung vereinbaren. Der Arzneimittelmarkt in der gesetzlichen Krankenversicherung wird dereguliert, etwa durch die Verschlankung von Wirtschaftlichkeitsprüfungen. Therapiehinweise und Verordnungsausschlüsse werden klarer geregelt. Rabattverträge für patentfreie und wirkstoffgleiche Arzneimittel (Generika) werden wettbewerblicher und patientenfreundlicher gestaltet. Darüber hinaus werden verschiedene Einzelinstrumente auf den Prüfstand gestellt.
Das in zweiter und dritter Lesung zur Verabschiedung anstehende Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Nationalen Normenkontrollrat sieht – wie im Koalitionsvertrag vereinbart – eine Stärkung des Nationalen Normenkontrollrates und eine Ausweitung seiner Kompetenzen vor, z.B. durch Ausdehnung der bisherigen Kompetenz auf Beratung im Sinne besserer Rechtsetzung. Darüber hinaus werden Größe und Zusammensetzung dieses Gremiums vor dem Hintergrund seines erweiterten Mandats angepasst.
In zweiter und dritter Lesung steht das Gesetz über Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen zur Verabschiedung an, mit dem die EU-Energiedienstleistungs-Richtlinie (EDL-RL) - entsprechend der Vereinbarung im Koalitionsvertrag – 1:1 umgesetzt wird. Die EDL-RL gibt den Mitgliedstaaten auf, einen nationalen Energieeinsparrichtwert von neun Prozent Endenergie im Vergleich zum Durchschnitt der Jahre 2001-2005 festzulegen, der über Energieeffizienzmaßnahmen bis 2017 erreicht werden soll. Das Umsetzungsgesetz ermächtigt die Bundesregierung zur Festlegung eines generellen nationalen Energieeinsparwertes. Im Rahmen des Energiekonzepts und der Evaluierung des integrierten Energie- und Klimapaketes wird die Bundesregierung prüfen, ob weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz ergriffen werden müssen.
Das in zweiter und dritter Lesung zur Verabschiedung anstehende Gesetz über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen enthält erhebliche Vereinfachungen und Erleichterungen des Vollstreckungshilfeverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten der EU im Bereich der Vollstreckung von Geldstrafen und Geldbußen. Nach den Rahmenbeschlüssen zum Europäischen Haftbefehl, zur Sicherstellung von Beweismitteln und zur Anerkennung von Einziehungsentscheidungen handelt es sich um das vierte Rechtsinstrument, das auf dem Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung strafrechtlicher Entscheidungen beruht.
Wir debattieren in dieser Woche die Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages im Hinblick auf den Vertrag von Lissabon. Durch den Vertrag von Lissabon und insbesondere durch das Gesetz über die Ausweitung und Stärkung der Rechte des Bundestages und des Bundesrates in Angelegenheiten der Europäischen Union (Integrationsverantwortungsgesetz) sind umfangreiche Anpassungen der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages erforderlich geworden. Diese betreffen zum Beispiel das Verfahren bei Erhebung einer Subsidiaritätsrüge und Subsidiaritätsklage.
Mit dem Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und FDP Religionsfreiheit weltweit schützen setzen wir uns als Teil der wertegeleiteten Außenpolitik für den Schutz der Religionsfreiheit ein.
Der Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und FDP Bemühungen zur Umsetzung der Millenniumsentwicklungsziele bis 2015 verstärken; Bildung in Entwicklungs- und Schwellenländern stärken arbeitet die grundsätzliche Bedeutung der Millenniumsentwicklungsziele heraus und bilanziert die Verwirklichung der einzelnen Entwicklungsziele Armut und Hunger, Grundschulbildung, Gleichstellung der Geschlechter, Kinder- und Müttersterblichkeit, Bekämpfung von AIDS, Malaria und anderen Krankheiten, ökologische Nachhaltigkeit und Entwicklungspartnerschaften. Wir fordern die Bundesregierung auf, ihren Einsatz für die Umsetzung der Millenniumentwicklungsziele – insbesondere die Bekämpfung der Kinder- und Müttersterblichkeit sowie von Armut und Hunger – aufrechtzuerhalten. Ferner fordern wir die Einrichtung eines Kontrollmechanismus, der die Effizienz der Entwicklungszusammenarbeit untersucht.
Wir debattieren in dieser Woche das Legislativ- und Arbeitsprogramm der EU-Kommission für 2010. Dieses konzentriert sich auf vier Aktionsbereiche: die Bewältigung der Finanzkrise und die Bewahrung der Sozialen Marktwirtschaft; eine Agenda für Bürgernähe; eine außenpolitische Agenda sowie die Modernisierung der Instrumente und der Arbeitsweise der Europäischen Union. Durch die vereinbarte Debatte soll eine frühzeitige Beteiligung des Deutschen Bundestages in den für Deutschland wichtigen EU-Vorhaben eingeleitet werden. Damit wird ein Abgleich der Prioritäten und die Formulierung einer deutschen Position im Hinblick auf die Vorhaben der Kommission ermöglicht.
Mit dem Vertrag von Lissabon erhielt die Europäische Union eine unterstützende Zuständigkeit und Kompetenz für den Bereich Sport. Der Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und FDP Europa in Bewegung – Mit Kompetenz und Verantwortung für einen europäischen Mehrwert im Sport fordert die Bundesregierung auf, die sportpolitischen Kompetenzbereiche zu wahren und darauf hinzuwirken, dass zur Erzielung eines europäischen Mehrwertes für den Sport der durch die Autonomie des Sports und das Subsidiaritätsprinzip vorgegebene Handlungsrahmen nicht überschritten wird. Die Förderung und Unterstützung des Anti-Doping-Kampfes, die Verbesserung der dualen Karrieremöglichkeiten und der Mobilität von im Sport Beschäftigten, die Bedeutung körperlicher Aktivität und des Sports für Gesundheit und Prävention sowie das bürgerschaftliche Engagement stellen für Deutschland ergebnisorientierte Ziele mit europäischem Mehrwert dar.
Die 3. Führerscheinrichtlinie der EU erlaubt ein einfacheres Verfahren für den Erwerb der Fahrerlaubnis für Zweiräder. Mit dem Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und FDP Erwerb von Zweiradführerscheinen erleichtern fordern wir die Bundesregierung auf, diese erleichterten Bedingungen in nationales Recht umzusetzen. U.a. soll das Mindestalter beim Mopedführerschein der Klasse AM auf 15 Jahre heruntergesetzt werden.
III. Daten und Fakten
Wirtschaftspolitik der Union führt Deutschland aus der Krise. Die Nachfrage nach Arbeitskräften hält an und erreicht nahezu das Niveau von Juni 2008, kurz vor Beginn der Wirtschaftskrise. Der Stellenindex der Bundesagentur für Arbeit (BA-X) liegt mit 158 im Juni nur 4 Punkte niedriger als vor zwei Jahren. Im Vergleich zu Juni 2009 liegt die Zahl der Erwerbstätigen nun bei 40,2 Millionen (+0,1%). Die Zahl der Arbeitslosen ist seit Mai um 88.000 auf 3,15 Millionen gesunken (saisonbereinigt -21.000), gegenüber dem Vorjahr sind 257.000 Menschen weniger arbeitslos. Die Arbeitslosenquote ist mit derzeit 7,5% erheblich geringer, als angesichts der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen erwartet wurde. (Quelle: Bundesagentur für Arbeit)
Zahl der Einbürgerungen rückläufig. Im vergangenen Jahr sind in Deutschland rund 96.000 Ausländerinnen und Ausländer eingebürgert worden. Das waren zwar 1.500 Einbürgerungen mehr als im Vorjahr (+1,7 Prozent), allerdings deutlich weniger als im Durchschnitt der Jahre 2000 bis 2007 von jährlich rund 140.000 Fällen. Seit Einführung des neuen Staatsangehörigkeitsrechts im Jahr 2000 hat die Zahl der Einbürgerungen tendenziell abgenommen. Rund 70 Prozent aller Eingebürgerten erwarben die deutsche Staatsangehörigkeit auf Grundlage des Paragrafen 10 Absatz 1 Staatsangehörigkeitsgesetz. Rechtliche Voraussetzung für die Einbürgerung ist in diesen Fällen ein mindestens achtjähriger rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland sowie eine gültige Aufenthaltserlaubnis. Am zweithäufigsten waren mit gut 10.000 Fällen die Einbürgerungen von in Deutschland lebenden ausländischen Ehegatten und minderjährigen Kindern der oben genannten Personen, welche schon nach kürzeren Zeiten eingebürgert werden können. An dritter Stelle standen Einbürgerungen von Ausländerinnen und Ausländern mit einem deutschen Ehe- oder Lebenspartner (gut 7.500 Fälle), an vierter Stelle Einbürgerungen von Ausländerinnen und Ausländern, die sich auf Dauer in Deutschland niedergelassen haben (knapp 5.600 Fälle). Die größte nationale Gruppe der Eingebürgerten stellten 2009 – wie schon in den Jahren zuvor – Menschen aus der Türkei mit gut 24.600 aller Einbürgerungen (25 Prozent). Danach folgten Einbürgerungen von Personen aus dem ehemaligen Serbien und Montenegro, aus dem Irak und Polen. (Quelle: Statistisches Bundesamt)
Frühkindliche Bildung gewinnt an Stellenwert. In Deutschland nutzen immer mehr Kinder im Alter von ein und zwei Jahren die Angebote von Kitas und Tagespflege. Durchschnittlich jeder fünfte Einjährige besuchte im vergangenen Jahr eine frühkindliche Bildungseinrichtung oder wurde in Tagespflege betreut, von den Zweijährigen waren es fast 40 Prozent. Deutliche Unterschiede bestehen dabei zwischen West und Ost. Während der Durchschnitt in den westlichen Bundesländern 12,4 Prozent bei den Einjährigen und 29,7 Prozent bei den Zweijährigen betrug, nutzten in den ostdeutschen Bundesländern 56,7 Prozent der Ein- und 77,8 Prozent der Zweijährigen die Angebote von Kitas oder Tagespflege. (Quelle Bertelsmann Stiftung)aktualisiert von Matthias Zimmer, 06.07.2010, 16:15 Uhr |
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