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28.04.2009, 16:05 Uhr | Übersicht | Drucken
Löhne und Gehälter insolvenzsicher machen
Bundestag muss eine Gesetzeslücke schließen


Löhne und Gehälter können unter bestimmten Umständen von einem Insolvenzverwalter von den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zurück gefordert werden. Diese skandalöse Umstand muss beendet werden!

Der Frankfurter CDA-Vorsitzende und Bundestagskandidat Matthias Zimmer hat gefordert, dass Löhne und Gehälter besser als bislang in Insolvenzverfahren geschützt werden. Nach jetzigem Recht könne ein Insolvenzverwalter in besonderen Fällen bereits gezahlte Löhne und Gehälter von den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zurückfordern, obwohl sie in vollem Umfang gearbeitet haben. Dies sei dann der Fall, wenn Löhne und Gehälter nur zögerlich oder teilweise ausbezahlt worden seien. In diesen Fällen gehe die Insolvenzverwaltung davon aus, dass bereits wirtschaftliche Schwierigkeiten vorlagen und dies den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auch bekannt gewesen sei. Nach der Logik der Insolvenzverwaltung dürften diese dann nicht besser gestellt werden als andere Gläubiger auch.
 
Zimmer forderte die Bundesregierung auf, umgehend diesen skandalösen Umstand zu beseitigen. „Löhne und Gehälter müssen insolvenzsicher sein; die Gleichstellung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit übrigen Gläubigern ist ordnungspolitischer Unsinn“, so der CDA-Vorsitzende. Zimmer wies darauf hin dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch nicht wegen gekürzter oder verzögerter Lohnzahlung die Arbeit verweigern oder kündigen dürften, da ihnen sonst eine mehrmonatige Sperre der Arbeitslosenversicherung drohe. Damit drohe den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eine Zwickmühle, in der sie nur verlieren könnten. Die Bundesregierung müsse deshalb aktiv werden, damit nicht das Vertrauen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in die Soziale Marktwirtschaft Schaden nehme, so der CDA-Vorsitzende abschließend.
 
 


| Matthias Zimmer, 23.11.2009, 17:16 Uhr