| 19.01.2012, 16:11 Uhr | |
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| Rede zu sozialen Bürgerrechten Dr. Matthias Zimmer (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der eigentümlichste Moment in dieser Debatte war, als vor wenigen Minuten der Kollege Birkwald das Hohelied, die Hohe Messe von Freiheit und Würde zelebriert hat, (Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE): War eine gute Rede!) ganz so, als hätten es die Linken erfunden. (Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE): Das hat er nicht gesagt!) Man muss in solchen Momenten immer wieder sagen, meine Damen und Herren: Über der Partei der Linken liegt der lange Schatten des real existierenden Sozialismus, in dem Freiheit und Würde der Menschen mit Füßen getreten worden sind. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP ‑ Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE): Vor allen Dingen auf Herrn Birkwald liegt dieser Schatten!) Ich wäre an Ihrer Stelle angesichts der vielen Opfer ein wenig demütiger, wenn ich über Freiheit und Würde spräche. (Matthias W. Birkwald (DIE LINKE): Sollen wir nicht dafür sein?) Wir reden über den Antrag der Grünen „Soziale Bürgerrechte garantieren ‑ Rechtsposition der Nutzerinnen und Nutzer sozialer Leistungen stärken“. Es handelt sich um einen sehr ausführlichen Antrag. (Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Einen guten Antrag!) Die bisherige Debatte hat gezeigt, dass es hier sehr differenzierte Positionen gibt. Ich denke da zum Beispiel an den Beitrag des Kollegen Wadephul oder den Beitrag der Kollegin Kramme. Ich will, weil wir die Diskussion natürlich auch im Ausschuss fortführen, an dieser Stelle nur eine erste Bewertung abgeben. Ich habe schon den Eindruck, dass wie bei vielen Anträgen der Grünen Licht und Schatten eng beieinanderliegen. Viele Stichpunkte der Grünen, etwa die in Ziffer 5 genannten, kann ich im Grundsatz unterstützen. Hier geht es um eine Stärkung der Selbstverwaltung der Sozialleistungsträger. Die Praxis der Friedenswahlen etwa so weit wie möglich zurückzudrängen, ist, so denke ich, ein gemeinsames Ziel. Das ist im Übrigen auch eine Forderung, die vom Bundesbeauftragten für die Sozialwahlen, Gerald Weiß, ganz klar unterstützt wird. Aber es kommt eben auf das Detail an. Deshalb lassen Sie uns den Schlussbericht des Bundeswahlbeauftragten zu den Sozialwahlen abwarten. Dieser Bericht wird eine Reihe von Vorschlägen zur Weiterentwicklung des Sozialwahlrechts und der Selbstverwaltung beinhalten. Lassen Sie uns auf Grundlage dieses Berichtes über die Weiterentwicklung des Sozialwahlrechts debattieren. Ich bin auch nahe bei Ihnen, wenn es darum geht, Mittel zu finden, die Flut der Sozialgerichtsverfahren einzudämmen. Hier könnte die Idee eines Ombudsmannes bzw. einer Ombudsfrau durchaus hilfreich sein. Viele Verfahren könnten vermieden werden, wenn die Bescheide vernünftig erklärt würden. Hier steht unsere Fraktion schon seit einiger Zeit in engem Dialog mit dem Ministerium, um Modelle einer solchen vorgerichtlichen Streitklärung zu prüfen. Es muss übrigens nicht immer Geld kosten. Ich könnte mir durchaus vorstellen, dass in Hessen beispielsweise die Sozialbezirksvorsteher in eine solche Funktion mit eingebunden werden könnten. An anderer Stelle kann ich Ihnen nicht folgen. Das betrifft zum Beispiel die Fiktion der Klagerücknahme, die Sie ansprechen. Wenn jemand trotz Aufforderung des Gerichts eine Klage länger als drei Monate nicht betreibt, gilt sie als zurückgenommen. Sie stellen dieses Vorgehen infrage. Aber diese Regelung im sozialgerichtlichen Verfahren ist keine Orchidee in der Prozesslandschaft, sondern eine sachgerechte Antwort auf die Vielzahl der Prozesse. Wer seine Rechte ernsthaft verfolgt, schafft es innerhalb von drei Monaten, selbst oder durch einen Bevollmächtigten eine Prozesshandlung vorzunehmen. Auch das hat etwas mit unserem Verständnis vom Menschen zu tun. Im Übrigen lässt der Antrag der Grünen auch einen Blick auf das den Grünen zugrunde liegende Menschenbild oder zumindest auf ihre Unsicherheit mit dem Menschenbild zu. Ich will das anhand von drei Bereichen erläutern; vielleicht lohnt sich eine Diskussion darüber schon deshalb, wenn sie zur Klärung Ihrer eigenen Position beiträgt. Da ist zum einen das seltsame Oszillieren zwischen dem Leitbild eines selbstständigen und eines betreuten Menschen. Sehr häufig betonen Sie in Ihrem Antrag Partizipationsrechte; auch wollen Sie die Eigeninitiative der Menschen fördern. Das kommt unserem Menschenbild sehr nahe: Der Mensch ist mündig, vernunftbegabt und frei, über seine Bindungen selbst zu entscheiden. Er gestaltet sein Leben selbst. Gleichzeitig wollen Sie die Freiheit und Selbstverantwortung gewissermaßen risikofrei stellen. Die Belehrung über Rechtsfolgen beispielsweise soll grundsätzlich schriftlich erfolgen, auch wenn die Rechtsfolgen bekannt sind. Sie wollen die Präklusionsklausel einer Evaluation unterziehen, und auch hier spürt man die Absicht: Sie wollen damit die Tür für eine weitere staatliche Sicherungsleine für den betreuten Menschen öffnen. Dahinter steht: Wenn der Mensch nicht selbst das für sich Beste tut, muss es der Staat tun. Die Grünen trauen Menschen, die auf soziale Leistungen angewiesen sind, nicht zu, sich selbst aus dieser Situation zu befreien. Jeder Schritt muss vorgegeben werden. Das ist nicht das Verständnis der Union vom Menschen und vom gesellschaftlichen Zusammenhalt. Ich will nicht unterstellen, Sie wollten die Menschen zwangsbeglücken. Doch ein wenig fällt diese Diskrepanz zwischen dem Leitbild des selbstständigen und dem des betreuten Menschen in Ihrem Antrag schon auf. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Wäre ich zynischer Marxist, würde ich sagen: Kein Wunder, das Sein bestimmt das Bewusstsein. Schließlich lebt ein Großteil der Grünen auf die eine oder andere Weise von Staatsknete und kennt die Risiken eines selbstverantwortlichen Lebens etwa in freien Berufen nur aus Erzählungen anderer. (Widerspruch bei den Grünen - Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das ist schon sehr gemein!) Es ist schon kuschelig unter der warmen Decke staatlicher Zuwendungen. (Zuruf von der FDP: Das ist schon wahr!) Dies, meine Damen und Herren, würde ich in der Tat nur dann sagen, wenn ich ein zynischer Marxist wäre. Ernster scheint mir bei Ihnen das ungeklärte Verhältnis zwischen Rechten und Pflichten. Schon in anderen Debatten ist dies deutlich geworden; einiges wiederholt sich hier. Es betrifft vor allem die Regelungen des SGB II. Sie wollen die geltenden Sanktionsregelungen flexibilisieren, den Grundbedarf nicht mehr sanktionieren und ein Sanktionsmoratorium erlassen. Ich meine hingegen: Gerade in diesem Bereich gibt es nicht nur Rechte, sondern auch Mitwirkungspflichten. Wer gegen diese Pflichten verstößt, muss mit Sanktionen rechnen. Das sind wir schon alleine denjenigen schuldig, die die ganzen Leistungen finanzieren. Aber auch rechtstechnisch kann meines Erachtens ein Versäumnis, seine Pflichten zu erfüllen, durchaus als Verzicht auf Leistungen interpretiert werden. Herr Kurth, ich erkenne an, dass Sie nicht die umstandslose Abschaffung aller Sanktionen fordern, wie es eine andere Fraktion in diesem Haus tun. Mir scheint aber doch, dass gerade dann, wenn man von dem mündigen und selbstbestimmten Menschen ausgeht, das Verhältnis zwischen Rechten und Pflichten bei Ihnen noch der Feinjustierung bedarf. Mein letzter Punkt ist der von Ihnen hergestellte Zusammenhang zwischen Leistungsrechten und der Legitimation des sozialen Rechtsstaats. Ein wenig davon war in den vergangenen Monaten auch in der Debatte über die Neuberechnung des Arbeitslosengeldes II zu spüren. Wir hatten damals bestimmte anteilige Bestandteile aus den Grundbedürfnissen herausgerechnet, etwa Geld für Zigaretten und Alkohol, für einen Lieferservice für Essen oder für das Kabelfernsehen. (Markus Kurth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Weihnachtsbaum!) Sie haben das damals vehement kritisiert, ganz so, als sei der umstandslose Hedonismus Ihre Leitvorstellung für die erneute Integration in den Arbeitsmarkt. Wir hingegen meinen: Es ist Aufgabe des Staates, Hilfe zur Selbsthilfe zu geben. Nach unserem Verständnis ist es die Aufgabe eines jeden Einzelnen, der dazu fähig und in der Lage ist, sein Leben so zu gestalten, dass er Zufriedenheit und Glück finden kann. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP) Die Legitimation unseres Gemeinwesens hängt sehr viel mehr davon ab, dass wir den Menschen diese Freiheit ermöglichen. Der Kern unserer politischen Ordnung und ihrer Legitimität ist die Tatsache, dass sie eine Freiheitsordnung ist, und nicht, dass sie möglichst viele und hohe Wohltaten verteilt. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Gerade dann, wenn wir dies tun, nehmen wir den Menschen als Subjekt ernst. Sie beklagen, dass der Staat den Menschen bisweilen zum bloßen Objekt mache. Das mag an der einen oder anderen Stelle, die Sie im Antrag aufgeführt haben und die auch in der Debatte zur Sprache kam, durchaus so sein. Aber noch viel mehr macht Ihr politischer Ansatz den Menschen zum Objekt, nämlich zum Experimentierfeld fürsorglicher staatlicher Belagerung, zum Projekt sozialstaatlicher Planung, zum betreuten Menschen eben. Sie haben einen paternalistischen Zugang zur Sozialpolitik. Wir hingegen nehmen den Menschen als Subjekt und als selbstverantwortlichen und freien Menschen ernst und sehen sozialstaatliche Hilfe im Wesentlichen als Hilfe zur Selbsthilfe. Sie sehen den Staat als Selbstbedienungsladen für soziale Ansprüche. Wir sehen den Staat als Gemeinschaftsaufgabe, die alle finanzieren. (Beifall bei Abgeordneten der FDP) Sie interpretieren die Gesellschaft vom Rande her, also von den unterschiedlichen Interessengruppen her, wie es eine Klientelpartei nun einmal tut. Wir interpretieren die Gesellschaft aus der Mitte heraus und zur Mitte hin, wie dies Volksparteien - bei dem Plural zögere ich etwas - gewöhnlich tun. Ihr Antrag gab Anlass, über diese Unterschiede einmal im Hohen Haus nachzudenken. Zumindest dafür darf ich mich bei Ihnen herzlich bedanken. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)aktualisiert von Matthias Zimmer, 19.01.2012, 16:19 Uhr |
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