| 20.01.2012, 15:06 Uhr | |
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| Rede zum Mindestlohn Dr. Matthias Zimmer (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist richtig: Wir in der CDU haben uns die Debatte um Mindestlöhne und Lohnuntergrenzen nicht einfach gemacht. Die Union war und ist der Meinung, dass ein Lohn dann ungerecht ist, wenn er von einer Seite festgelegt ist, sei es von den Arbeitgebern, sei es vom Staat. Deswegen haben wir lange ‑ vielleicht viel zu lange ‑ ausschließlich auf die Tarifautonomie gesetzt. Im Prinzip ist es richtig: Löhne von den Tarifpartnern verbindlich aushandeln zu lassen, ist der beste Weg, und er sorgt für gerechte Löhne. Wir haben aber auch anerkennen müssen, dass die Bindungswirkung von Tarifverträgen abnimmt ‑ auch als unbeabsichtigte Folge staatlichen Handelns, nämlich der Hartz-IV-Gesetze. Nun stellte sich für uns die Frage: Wie finden wir ein möglichst sinnvolles Verfahren, das die Grundidee der Tarifautonomie und die Grundidee gerechter Löhne in dieser neuen Situation miteinander verbindet? Das Ergebnis war der Beschluss von Leipzig. Hier wird schon ein Merkmal deutlich, das uns von den Sozialdemokraten unterscheidet: Wir haben sehr intensiv darum gerungen und darüber nachgedacht, wie ein gerechter Mindestlohn zustande kommt. Die SPD und ihre geistigen Milchbrüder von den Linken haben darüber geredet, wie hoch er sein soll. (Hubertus Heil (Peine) (SPD): Was sind denn bitte „Milchbrüder“?) Ich weiß, dass es in der Sozialdemokratie und bei den Linken eine Tradition gibt, die Parteitagsbeschlüsse bei der Konstruktion der sozialen Wirklichkeit zur Bibel zu machen, aber mir ist bis heute noch nicht ganz klar, aufgrund welcher Eingebung Sie zu den verbindlichen Zahlen von 8,50 Euro bzw. 10 Euro Mindestlohn kommen. (Hubertus Heil (Peine) (SPD): Da will ich Sie aufklären!) Nun hat die SPD einen Gesetzentwurf vorgelegt. Ich halte den Gesetzentwurf für schlecht, und zwar nicht, weil das gewissermaßen in der ‑ ‑ (Abg. Hubertus Heil (Peine) (SPD) meldet sich zu einer Zwischenfrage) ‑ Der Kollege Heil. Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse: Ich wollte Sie nicht mitten im Satz unterbrechen, aber wenn Sie schon freiwillig aufhören. Dr. Matthias Zimmer (CDU/CSU): Für den Kollegen höre ich gerne mitten im Satz auf. Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse: Bitte schön, Herr Kollege. Hubertus Heil (Peine) (SPD): Herr Kollege Zimmer, weil Sie nicht begriffen haben, wie wir auf 8,50 Euro kommen: Können Sie bitte zur Kenntnis nehmen, dass das keine willkürlich herausgegriffene Zahl, sondern der Betrag ist, mit dem zumindest dafür gesorgt würde, dass ein Alleinstehender, der vollzeitbeschäftigt ist, kein ergänzendes Arbeitslosengeld II mehr braucht? Deshalb kamen wir auf 8,50 Euro. Das ist ganz einfach zu berechnen und müsste sich auch Ihnen erschließen. Sie müssen unsere Meinung ja nicht teilen, aber Sie können sich nicht hier hinstellen und sagen, wir hätten gewürfelt. Ich sage Ihnen: Das, was vorhin gesagt wurde, stimmt. Natürlich wird eine Grundsicherung notwendig sein, wenn ein Angehöriger hinzukommt, aber wir würden im diesem Bereich Millionen von Arbeitnehmern helfen und auch Mittel für die Grundsicherung sparen. (Manfred Grund (CDU/CSU): Keine Millionen! Ihr Ansatz ist falsch! ‑ Dr. Heinrich L. Kolb (FDP): Nein!) Meine Bitte ist deshalb, dass Sie das einfach zur Kenntnis nehmen. Dr. Matthias Zimmer (CDU/CSU): Herr Kollege Heil, ich unterbreche meine Rede für Ihre sehr intellektuellen Zwischenfragen immer gerne. ‑ Gleichwohl gebe ich an dieser Stelle doch einmal zu bedenken: Sie wollen einen Mindestlohn von 8,50 Euro gewissermaßen flächendeckend einführen. (Hubertus Heil (Peine) (SPD): Genau!) Ich komme aus Frankfurt. Dort ist es mit 8,50 Euro wahrscheinlich nicht getan. In anderen Landesteilen reichen diese 8,50 Euro aus. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Insofern halte ich das, was Sie hier vortragen, dass nämlich 8,50 Euro gewissermaßen der Schlüssel- bzw. Zauberbetrag ist, durch den sich die soziale Wirklichkeit endgültig zum Besseren entwickelt, für problematisch. Diesen Optimismus teile ich nicht. ‑ Danke schön. (Hubertus Heil (Peine) (SPD): Wo liegt er denn bei Ihnen?) Die SPD hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, den ich für staatsrechtlich bedenklich und handwerklich schlecht gemacht halte. (Hubertus Heil (Peine) (SPD): „Staatsrechtlich bedenklich“?) Schauen wir in Art. 1. Dort heißt es: (1) Als unterste Grenze des Arbeitsentgelts wird der Mindestlohn festgesetzt. Er soll vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ein ihre Existenz sicherndes Einkommen gewährleisten ... Hier habe ich erst einmal gestutzt. (Dr. Heinrich L. Kolb (FDP): Da muss man die Begründung lesen!) Normalerweise wird in einführenden Paragrafen über den Geltungsbereich eines Gesetzes gesprochen. Will die SPD den Mindestlohn nur für Vollzeitbeschäftigte und nicht für Teilzeitbeschäftigte? Nein, natürlich nicht. Ich vermute einmal, Sie haben hier nur ein wenig Prosa in den Gesetzentwurf hineingeschrieben. Diese Prosa hat hier aber nichts zu suchen. (Dr. Heinrich L. Kolb (FDP): Der Gesetzentwurf ist schlampig gemacht! Der Referent, der das geschrieben hat, muss entlassen werden!) Sie führt nur zu Verwirrung und schlimmstenfalls zu Rechtsunsicherheit. Zur Festsetzung des Mindestlohns. In § 4 Abs. 1 Ihres Entwurfs heißt es: (1) Die Mindestlohnkommission schlägt unverzüglich nach Inkrafttreten des Gesetzes, danach jeweils zum 31. August eines jeden Jahres den Mindestlohn durch Beschluss vor. Ein wenig später heißt es in Abs. 5: (5) Schlägt die Mindestlohnkommission bis zu dem in Absatz 1 genannten Zeitpunkt keinen Mindestlohn vor, bestimmt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales den Mindestlohn … (Dr. Heinrich L. Kolb (FDP): Also die Politik!) Also: Schlägt die Mindestlohnkommission nicht unverzüglich nach dem Inkrafttreten des Gesetzes einen Mindestlohn vor, bestimmt das Ministerium. Da Sie in § 4 Abs. 2 bereits festgelegt haben, dass der Mindestlohn mindestens 8,50 Euro beträgt, wird er dann unmittelbar nach Verabschiedung des Gesetzentwurfs vom Ministerium erhöht, weil Sie in diesem Absatz ja auch festgelegt haben, dass nur ein höherer Mindestlohn vorgeschlagen werden kann. Das ist ein politischer Dreisprung, gegen den sich die Echternacher Springprozession harmlos ausnimmt. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Der Kollege Heil hat von der Tarifautonomie gesprochen und davon, dass er sie hochhält. Mir scheint hingegen: Es ist im Wesentlichen das Ministerium für Arbeit und Soziales, das in dem ganzen Prozess, den Sie hier vorschlagen, eine herausragende Rolle spielt. (Dr. Heinrich L. Kolb (FDP): Weil er davon träumt, einmal Arbeitsminister zu werden!) Das Ministerium benennt den Vorsitzenden der Kommission, die dann noch acht weitere Mitglieder enthält. Über die Abstimmungsmodalitäten sagen Sie nichts. Ich vermute einmal, dass der Vorsitzende gewissermaßen der Tiebreaker sein wird. Das Ministerium kann, wenn die Kommission zu keiner Einigung gekommen ist, einen Mindestlohn bestimmen und durch Rechtsverordnung festlegen. Das Ministerium kann den Mindestlohn, wenn ihm die von der Kommission festgelegte Höhe nicht passt, ablehnen. Das Ministerium hat also ein Vetorecht. Was Sie hier vorschlagen, Herr Heil, ist ein mindestlohnpolitisches Ermächtigungsgesetz für das Ministerium für Arbeit und Soziales. (Hubertus Heil (Peine) (SPD): Ganz vorsichtig mit solchen Begriffen! Herr Präsident, es geht nicht, dass er von „Ermächtigungsgesetz“ spricht! Das ist unhistorisch! Er sollte sich entschuldigen! ‑ Gegenruf von der CDU/CSU: Regen Sie sich doch nicht so auf!) Ich habe keine Sorge, Herr Heil, (Hubertus Heil (Peine) (SPD): Das ist unglaublich gegenüber einer Partei, die dagegen gestimmt hat! Es ist unerträglich, „Ermächtigungsgesetz“ zu sagen!) dass unsere Ministerin mit einer solchen Machtfülle nicht verantwortlich umgehen würde. Aber bei Ihnen habe ich da meine Zweifel. Vor jeder Wahl würde ein SPD-geführtes Ministerium Lohngeschenke machen können. Sie wären Ihrem alten Traum näher gekommen, Wahlgeschenke auf Kosten Dritter machen zu können. (Hubertus Heil (Peine) (SPD): Nachfolger der Partei, die den Ermächtigungsgesetzen zugestimmt haben, das sind Sie! Unglaublich! Nehmen Sie das zurück!) Ich sage hingegen, Herr Heil, auch gegen das Gebrüll, das von Ihnen kommt: Ein Lohn ist ungerecht, wenn er in der Weise, die Sie vorschlagen, vom Staat festgelegt werden kann. Letzter Punkt. Sie schreiben in Ihrem Gesetzentwurf in § 1 Abs. 2, dass die Festsetzung des Mindestlohns unter Berücksichtigung der Beschäftigungseffekte, des Existenzminimums und der gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen erfolgt. Gleichzeitig schreiben Sie aber auch, dass sich der Mindestlohn auf mindestens 8,50 Euro belaufen muss, und zwar unabhängig von den Beschäftigungseffekten und den gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen. Auch zum Existenzminimum habe ich eine Frage. Ich komme aus Frankfurt. Da ist ein Lohn von 8,50 Euro nicht auskömmlich. Aber ich kann mir vorstellen, dass das in anderen Regionen anders ist. Ungleiches gleich zu behandeln ‑ schafft das nicht neue Ungerechtigkeiten? Könnte es sein, dass Sie damit in ländlichen Regionen zu einer zusätzlichen Abwanderung beitragen, weil die regionalen wirtschaftlichen Auswirkungen für Arbeitgeber nicht mehr zu tragen sind? (Beifall des Abg. Wolfgang Zöller (CDU/CSU)) Was ist, wenn die Kommission empfiehlt, ein Mindestmaß an regionaler Flexibilität einzuführen, was unseren Überlegungen entspricht? Nach Ihrem Modell kassiert dann mit einer großen Geste des „Basta!“ das Ministerium den Vorschlag ein und macht, was es für richtig hält. Klug ist das nicht, eher schon ideologisch getrieben. Ihr Gesetzentwurf ist handwerklich schlecht. Er ist missverständlich. Er gibt dem Ministerium zu viel Macht. Er ist von einem Misstrauen gegen die Tarifpartner geprägt. Ihr Gesetzentwurf ist wie eine rektale Zahnbehandlung. Sie kann unter Umständen erfolgreich sein, richtet aber auf dem Weg dahin so viel Schaden an, dass die Gesamtbilanz negativ ist. Wir werden den Gesetzentwurf ablehnen und zu gegebener Zeit einen eigenen Gesetzentwurf zu diesem Thema vorlegen. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP) aktualisiert von Matthias Zimmer, 20.01.2012, 15:12 Uhr |
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