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24.01.2012, 17:11 Uhr | Übersicht | Drucken
Matthias Zimmer informiert über die politische Lage in Deutschland

Im Rahmen einer Gedenkveranstaltung im Plenarsaal werden wir der Opfer des Nationalsozialismus gedenken. Professor Dr. Marcel Reich-Ranicki wird anlässlich des nationalen Gedenktages eine Rede halten. Vor 66 Jahren, am 27. Januar 1945, hatten Truppen der Roten Armee das deutsche Konzentrati­onslager Auschwitz westlich von Krakau befreit. Seit 1996 ist der 27. Januar ein nationaler Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus.

I. Die politische Lage in Deutschland

Es geht voran in Europa. Die Verhandlungen zum dauerhaften Europäischen Rettungsschirm ESM sind soweit gediehen, dass der Vertragsentwurf den zu­ständigen Ausschüssen des Deutschen Bundestages in Kürze zugeleitet wird. Der ESM soll Anfang Juli in Kraft treten und 500 Milliarden Euro für die Stabilisie­rung der Eurozone bereitstellen. Er wird mit einem Barkapital von 80 Milliarden Euro ausgestattet. Wie bereits verabredet, soll im März überprüft werden, ob die maximale Ausleihsumme von 500 Milliarden Euro ausreichend ist. Bei der De­batte über eine mögliche Aufstockung des ESM ist zu bedenken, dass das Be­reitstel­len von Geld die Probleme nicht löst. Die betroffenen Euro-Länder müssen viel­mehr ernsthaft und glaubwürdig an der Haushaltskonsolidierung arbeiten. Ent­sprechende Strukturreformen sind Bestandteil des bereits vereinbarten Euro-Plus-Paktes.

Auch bei den Verhandlungen zum Fiskalpakt sind die Finanzminister so gut vorangekommen, dass er auf dem Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs am 30. Januar 2012 verabschie­det werden kann. Nationale Schuldenbremsen werden dann verbindlich. Nach dem Zwischenstand 19. Januar zufolge soll der EuGH Sanktionen verhängen können, wenn ein EU-Staat gegen die EU-Vor­schriften verstoßen hat. Außer­dem wurde die Schwelle für das Inkrafttreten des Vertrages gesenkt. Der Fiskalpakt soll nun gelten, wenn mindestens zwölf der Teilnehmerstaaten ihn ratifiziert haben. Weiterhin ist in den Erwägungsgründen ein Passus enthalten, dass nur die Staaten Hilfen aus dem ESM erhalten kön­nen, die auch den Fiskalpakt ratifiziert haben.

 

Leistungsverbesserungen für Demenzkranke und ihre Angehörigen. Men­schen mit Demenz brauchen weniger eine medizinische Pflege im engeren Sinne als Betreuung und Anleitung im Alltag. Insbesondere für die Angehörigen stellt das eine große Belastung dar. Sie pflegen, oftmals unter großen körperlichen, aber auch seelischen Belastungen, aufopferungsvoll ihre Verwandten. Oft müs­sen sie ihr eigenes Leben auf die Bedürfnisse der Angehörigen ausrichten, nicht selten auch nach oder neben der eigenen Erwerbstätigkeit und der Versorgung der Kinder. Das verdient unsere ganze Anerkennung und Unterstützung. Da aber der gegenwärtige Pflegebegriff sich noch zu sehr auf körperliche Beeinträchti­gungen konzentriert, berücksichtigt die Pflegeversicherung heute nur unzurei­chend den besonderen Hilfsbedarf von Menschen, die an Demenz erkrankt sind.

Nachdem wir bereits in der letzten Wahlperiode mit einer entsprechenden Re­form dafür Sorge getragen hatten, dass Demenzpatienten erstmals in die Pflege­versicherung einbezogen wurden, haben wir im Koalitionsvertrag mit der FDP vereinbart, diese Leistungen weiter zu verbessern und den Pflegebedürftigkeits­begriff neu zu fassen. Um bereits im Vorgriff auf den überarbeiteten Pflegebe­dürftigkeitsbegriff zeitnah Verbesserungen herbeizuführen, haben sich in der vergangenen Woche die Gesundheitspolitiker auf einen entsprechenden Maß­nahmenkatalog verständigt. Für den ambulanten Bereich sieht er ab 2013 Fol­gendes vor:

Menschen, die an Demenz leiden, ohne in eine Pflegestufe eingeteilt zu sein (Stufe 0), erhalten künftig erstmals Pflegegeld in Höhe von 120 Euro. Die bisher bereits mögliche Unterstützung von 100 bzw. 200 Euro im Monat bleibt davon unberührt. In der Pflegestufe I steigt der von der Pflegeversicherung ausgezahlte Betrag um 70 und in der Pflegestufe II um 85 Euro. Deutlich werden auch die Pflegesachleistungen erhöht: Demenzkranke in der Pflegestufe 0 erhalten 225 Euro, in der Pflegestufe I steigen die Leistungen um 215, in der Pflege­stufe II um 150 Euro.

Damit pflegende Angehörige sich leichter eine „Auszeit“ nehmen können, wird es auch finanzielle Verbesserungen bei der Kurzzeitpflege geben, die einen Heim­aufenthalt von maximal vier Wochen vorsieht. Das Pflegegeld wird in diesen Fällen künftig zur Hälfte weitergezahlt. Gleichzeitig wird die Möglichkeit der Ein­stellung von zusätzlichen Betreuungskräften, die von der Pflegeversicherung be­zahlten werden, auf alle stationären Versorgungsformen erstreckt.

 

Untersuchungsausschuss zu rechtsextremer Terrorgruppe. Der Deutsche Bundestag wird alles tun, um seinen Beitrag zu einer gründlichen, schnellen und effektiven Aufklärung der Aktivitäten der Terrorgruppe „Nationalsozialistischer Untergrund“ zu leisten. Hierfür werden die Fraktionen in einem gemeinsamen Antrag die Einrichtung eines Untersuchungsausschusses beschließen. Der Untersuchungsausschuss wird aus elf ordentlichen Mitgliedern bestehen, die sich zunächst ein Gesamtbild zur Terrorgruppe verschaffen sollen. Die Ein­setzung eines Ermittlungsbeauftragten wird die Arbeit des Untersuchungsaus­schusses beschleunigen. Auf der Grundlage der Erkenntnisse soll der Untersu­chungsausschuss Empfehlungen für eine effektive Bekämpfung des Rechts­extremismus aussprechen. Schlussfolgerungen, die aus der Aufarbeitung für die Struktur und Arbeit der Sicherheits- und Ermittlungsbehörden, ihre Zusammen­arbeit und ihre Befugnisse zu ziehen sind, wollen wir zügig umsetzen.

Neben dem Untersuchungsausschuss werden Bund und Länder in einer ge­meinsamen, paritätisch besetzten Kommission von vier Experten die Aufklärung der Sachverhalte vorantreiben und Schlussfolgerungen erarbeiten. Der Unter­suchungsausschuss und die Bund-Länder-Kommission sind aufgerufen, sich zu ergänzen und sinnvoll zu kooperieren, damit zügig Ergebnisse erzielt werden. Die Menschen müssen darauf vertrauen können, dass unsere Sicherheits- und Ermittlungsbehörden den Rechtsterrorismus wirksam bekämpfen und die un­fassbare Mordserie restlos aufgeklärt wird.

 

Mit dem 2. Finanzmarktstabilisierungsgesetz setzen wir auf Bewährtes. Der im Jahr 2012 stark ansteigende Refinanzierungsbedarf mehrerer Mitgliedstaaten, die nachlassende konjunkturelle Entwicklung sowie die verschärften Eigenkapi­talanforderungen an die Banken erhöhen erneut das Risiko von Zuspitzungen an den Finanzmärkten. Mit dem zweiten Finanzmarktstabilisierungsgesetz nehmen wir unseren Teil der europäischen Verantwortung wahr und liefern unseren deut­schen Beitrag zur Vermeidung von Ansteckungseffekten in der Währungsunion. Um rechtzeitig vorzubeugen, verabschieden wir in dieser Woche eine bis Ende 2012 befristete Wiedereröffnung des bewährten Finanzmarktstabilisierungsfonds (FMS bzw. Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung – SoFFin). In der parlamenta­rischen Anhörung zu dem Gesetz haben die geladenen Experten die Reakti­vierung des SoFFin durchweg begrüßt. Sollte aufgrund unerwarteter struktureller Ausgaben des SoFFin die nach der Schuldenbremse zulässige maximale Kredit­aufnahme überschritten werden, so hätte der Deutsche Bundestag einen Plan zur direkten Tilgung der erhöhten Bundesschuld zu beschließen.

 

Der Abzug aus Afghanistan beginnt. In dieser Woche werden wir über die Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte am Einsatz der Internationalen Sicherheitsunterstützungstruppe in Afghanistan (ISAF) entscheiden. Die Mandatsobergrenze wird von jetzt 5.350 auf 4.900 Sol­datinnen und Soldaten gesenkt. Der Abzug der Bundeswehr aus Afghanistan nimmt damit konkrete Form an: Nach zehn Jahren werden wir erstmals die Zahl der Soldatinnen und Soldaten, die dort einen tapferen Einsatz leisten, verrin­gern. 2014 soll der Einsatz in seiner bisherigen Form beendet sein. Dabei muss jedoch klar sein, dass eine verantwortbare Übergabe der Sicherheit immer Vor­rang hat vor der Verwirklichung ehrgeiziger Zeitpläne. Unser militärisches En­gagement wird soweit reduziert, wie es sicherheitspolitisch zu verantworten ist. Ein zentrales Kriterium ist die Fähigkeit der Afghanen, die Lage in ihrem Land selber kontrollieren zu können. Dabei bleibt der Aufbau von staatlichen Struktu­ren insbesondere im Sicherheitssektor eine vordringliche Aufgabe. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion unterstützt die Bundesregierung bei dem Ziel, den Übergabeprozess erfolgreich umzusetzen.

 

II. Die Woche im Parlament

Im Rahmen einer Gedenkveranstaltung im Plenarsaal werden wir der Opfer des Nationalsozialismus gedenken. Professor Dr. Marcel Reich-Ranicki wird anlässlich des nationalen Gedenktages eine Rede halten. Vor 66 Jahren, am 27. Januar 1945, hatten Truppen der Roten Armee das deutsche Konzentrati­onslager Auschwitz westlich von Krakau befreit. Seit 1996 ist der 27. Januar ein nationaler Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus.

 

In dieser Woche wollen wir die Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deut­scher Streitkräfte an dem Einsatz der Internationalen Sicherheitsunter­stützungstruppe in Afghanistan (ISAF) beschließen.

 

In zweiter und dritter Lesung wollen wir das Zweite Gesetz zur Umsetzung ei­nes Maßnahmepaketes zur Stabilisierung des Finanzmarktes (Zweites Finanzmarktstabilisierungsgesetz) verabschieden, mit dem der Finanzmarkt­stabilisierungsfonds für neue Anträge geöffnet werden soll. Das „Zweckgesell­schaftsmodell“ wird erweitert, sodass es auch für Staatsanleihen Anwendung finden kann. Wie schon 2008 betragen der Garantierahmen 400 Mrd. Euro und die Kreditermächtigung 70 Mrd. Euro zuzüglich 10 Mrd. Euro mit Zustimmung des Haushaltsausschusses. Vorgesehen ist zudem die Stärkung des bankenauf­sichtlichen Instrumentariums zur Gefahrenabwehr und die Nachschärfung der an Begünstigte zu stellenden Bedingungen. Auch werden einige Rahmenbedingun­gen präzisiert.

 

Mit einem gemeinsamen Antrag aller Fraktionen des Deutschen Bundestages wollen wir die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses beschließen, der umfassend Umfeld und Vernetzung der Terrorgruppe „Nationalsozialistischer Untergrund“ untersuchen und mögliche Versäumnisse von Bundesbehörden ‑ auch in ihrem Zusammenwirken mit Landesbehörden ‑ aufdecken sowie die Rolle von sogenannten V-Leuten im Verhältnis von Sicherheitsbehörden und Terrorgruppe aufklären soll. Der Untersuchungsausschuss soll zusätzlich einen Ermittlungsbeauftragten nach dem Gesetz über die Untersuchungsausschüsse erhalten, der die Fragenkomplexe aufbereiten soll, um auf diese Weise so zügig wie möglich Ergebnisse zu erzielen.

 

Wir debattieren in dieser Woche den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Leitlinien der Union für den Aufbau des transeuropäischen Verkehrsnetzes. Dieser enthält detaillierte Regelungen, die in das Planungsrecht der Mitgliedstaaten eingreifen und Kom­petenzen auf die EU-Ebene verlagern sollen. Die Koordinierungsaufgaben der „Europäischen Koordinatoren“ sind jedoch nicht vereinbar mit nationalen Rege­lungen und Planungsinstrumenten. Auch stellt das Fehlen eines Planungs- und Haushaltsvorbehalts ein unkalkulierbares Risiko für die jeweiligen nationalen Haushalte der Mitgliedstaaten dar. Deshalb werden wir in einer Stellungnahme nach Art. 23 Abs. 3 GG unsere Bedenken zu Subsidiarität und Verhältnismäßig­keit des Verordnungsvorschlags aufzeigen und die Bundesregierung auffordern, sich in den Ratsverhandlungen dafür einzusetzen, diese aufzulösen.

 

Der Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 1999/32/EG hinsichtlich des Schwefel­gehalts von Schiffskraftstoffen steht zur Debatte an. Damit soll die sog. Schwefelrichtlinie im Wesentlichen an die Regeln eines Übereinkommens der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation (IMO) angeglichen werden. Da der Richtlinienvorschlag keine gemeinsamen Schwefelgrenzwerte für alle Mitglied­staaten vorsieht, fordern wir die Bundesregierung in einer Entschließung u. a. auf, die Seeschifffahrt bei ihren Anstrengungen zur Einhaltung strengerer Grenzwerte zu unterstützen und darauf hinzuwirken, dass die Grenzwerte auch außerhalb der Schwefelemissionsüberwachungsgebiete gelten.

 

Die Bundesregierung wird in dieser Woche über ihre Forschungsagenda für den demografischen Wandel – Das Alter hat Zukunft berichten. In dieser Forschungsagenda fassen die verschiedenen Ressorts unter Federführung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung ihre laufenden und geplanten Aktivitäten in diesem Bereich zusammen. Die Forschungsagenda ist zunächst auf fünf Jahre angelegt.

 

Mit dem in zweiter und dritter Lesung zur Verabschiedung anstehenden Vierzehn­ten Gesetz zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes wird die EU-Richtlinie über Flughafenentgelte umgesetzt und eine weitergehende Regelung des Verfahrens zur Genehmigung von Flughafenentgelten festgeschrieben. In der Entgeltordnung von Verkehrsflughäfen ist zwingend eine Differenzierung nach Lärmschutzgesichtspunkten vorzunehmen; darüber hinaus soll bei Ver­kehrsflughäfen eine Differenzierung nach Schadstoffemissionen erfolgen. Das Gesetz enthält erstmalig Regelungen über (zivile) unbemannte Luftfahrtsysteme („Drohnen“).

 

Das Bundeskabinett hat im Dezember 2009 die Errichtung einer Deutschen Digi­talen Bibliothek (DDB) beschlossen. Diese soll über ein einziges nationales Portal allen Bürgern den Zugang zu dem seit Jahrhunderten öffentlich gesam­melten und bewahrten Kulturgut gewähren und es multimedial erschließen. Der Pilotbetrieb ist für Mitte 2012 geplant. Mit dem Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und FDP Digitalisierungsoffensive für unser kulturelles Erbe be­ginnen würdigen wir das positive Engagement der Bundesregierung bei der Bewahrung und Vermittlung unseres kulturellen Erbes. Da der Staat dies nicht allein leisten kann, begrüßen wir die Einbeziehung privater Unternehmen.

 

Zur Beschlussfassung steht der Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und FDP Gleichwertigkeit von Berufsbildung und Abitur gewährleisten an. Anlass hierfür ist, dass sich auf Grundlage einer Empfehlung des Europäischen Parla­ments für einen Europäischen Qualifikationsrahmen (EQR) die Bundesregierung und die KMK auf die Entwicklung eines Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR) verständigen. Die für die jeweiligen Bildungsabschlüsse verantwortlichen Stellen ordnen diese den einzelnen Niveaustufen zu. Mit dem Antrag setzen wir uns dafür ein, dass die Zuordnung zu entsprechenden Niveaustufen die Gleichwer­tigkeit von dreijähriger Berufsbildung und Abitur zum Ausdruck bringt.

 

Mit dem Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und FDP Neue Impulse für die Sportbootschifffahrt wollen wir dazu beitragen, die Attraktivität des Wasser­sporttourismus zu sichern und zu steigern. Jenseits der aktuellen Bemühungen, die bisherigen Sportbootführerscheinprüfungen zu deregulieren, sieht der Antrag vor, die generellen Anforderungen an eine Führerscheinpflicht abzusenken, ohne dass es zu Abstrichen bei der Sicherheit kommt. Die Grenze, ab der eine Führerscheinpflicht gilt, soll von 5 auf 15 PS erhöht werden. Wegen des großen Erfolges des Charterscheins sollen zudem weitere Gebiete für eine solche Regelung ausgewiesen werden. Weitere Forderungen sind gerichtet auf Er­leichterungen für Funkzeugnisse und Mindeststandards für die Ausbildung, Min­destausrüstungsstandards für Charteryachten und Scheckkarten-Führerscheine.

 

Der Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und FDP Ländliche Entwicklung und Ernährungssicherheit weltweit verbessern bestärkt die Bundesregierung in ihrem Ziel, die Entwicklung des ländlichen Sektors zu einem Förderschwerpunkt der deutschen Entwicklungspolitik auszubauen. Dabei soll durch die Unterst­ützung von „Good Governance“ auf eine Verbesserung der politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen in den Entwicklungsländern hingewirkt wer­den. Auch sollen die Partnerländer dafür gewonnen werden, ländliche Räume zu entwickeln und damit ihren Verpflichtungen zur Durchsetzung des Menschen­rechts auf Nahrung in ihren Ländern nachzukommen. Hintergrund des Antrages ist die Tatsache, dass die Zahl der Hungernden seit 1997 wieder ansteigt und 2009 auf eine „Rekordzahl“ von etwa eine Milliarde Menschen angestiegen ist. Damit ist das Erreichen des Millenniumentwicklungszieles, den Anteil der Hun­gernden auf der Welt bis zum Jahre 2015 auf die Hälfte zu reduzieren, in weite Ferne gerückt.

 

III. Daten und Fakten

Finanzierungsüberschuss in der Sozialversicherung. Die Sozialversicherung verzeichnete in den ersten drei Quartalen des vergangenen Jahres einen Finan­zierungsüberschuss von rund 6 Mrd. Euro. Gemessen am vergleichbaren Vor­jahreszeitraum, der noch ein Finanzierungsdefizit von 3,9 Mrd. Euro aufgewie­sen hatte, entspricht dies einem Anstieg der Einnahmen um 2,4% auf 385,7 Mrd. Euro bei Ausgaben, die sich leicht unter dem Niveau der ersten drei Quartale 2010 bewegten.

Die Einnahmen der gesetzlichen Rentenversicherung erhöhten sich in den ers­ten drei Quartalen 2011 um 1,8% auf 186,3 Mrd. Euro und stehen einem gerin­geren Anstieg der Ausgaben gegenüber. Damit ergab sich im ersten bis dritten Quartal für die gesetzliche Rentenversicherung ein Finanzierungsdefizit von 0,5 Mrd. Euro (Vorjahreszeitraum 2,7 Mrd. Euro). Auch die Einnahmen der ge­setzlichen Krankenversicherungen verzeichneten einen Anstieg: Im Vergleich zu den ersten drei Quartalen 2010 erhöhten sie sich um 5,4% auf 139,8 Mrd. Euro. Währenddessen wurde die Ausgabenentwicklung gedämpft durch die Wirkun­gen des zum 1. Januar 2011 in Kraft getretenen Gesetzes zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes. Innerhalb der ersten drei Quartale 2011 ergab sich für die gesetzliche Krankenversicherung insgesamt ein Finanzierungsüberschuss von rund 5,3 Mrd. Euro (Vorjahr: 1,1 Mrd. Euro). Zwar entwickelten sich die Einnah­men der Bundesagentur für Arbeit im ersten bis dritten Quartal 2011 rückläufig. Durch die sich fortsetzende gute Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt ging damit allerdings ein starker Rückgang der Ausgaben einher, sodass sie für die ersten drei Quartale 2011 einen Finanzierungsüberschuss von 1,2 Mrd. Euro aufweist.

(Quelle: Statistisches Bundesamt)

 

Aktuelle Ergebnisse der Bevölkerungsstrukturdaten 2011. Im Jahr 2011 lag der Anteil der Ein-Personen-Haushalte in Deutschland bei 39,6% und blieb damit nahezu unverändert zum Vorjahr. Der Anteil der Mehrpersonen-Haushalte ohne Kinder 2011 lag bundesweit bei 31,2% und damit wie schon im Vorjahr über dem Anteil der Haushalte mit Kindern (29,2%). Der Anteil der Haushalte mit Kindern ist insbesondere in ländlichen Regionen hoch.

Im Hinblick auf die Altersstruktur haben die Senioren-Haushalte (60+) mit 34,9% den größten Anteil, gefolgt von den 40-49jährigen mit 21,2% und den 50-59jährigen mit 17,4%. Der Anteil der jungen Haushalte ist im gesamtdeutschen Vergleich am geringsten: Auf die Haushalte der 30-39jährigen mit 15% folgt der Anteil der Haushalte unter 30 Jahren mit 11,5%. Der höchste Anteil junger Haushalte findet sich in Berlin – mit 15,7% liegt die Hauptstadt knapp 36% über dem Bundesdurchschnitt.

Den höchsten Anteil verzeichnet Berlin auch bei den Haushalten mit geringem Nettoeinkommen: An Haushalten mit einem Monatsnettoeinkommen unter 1.100 Euro übersteigt die Stadt mit 24,7% den bundesweiten Durchschnitt um fast 75%. Der niedrigste Anteil an Geringverdienern findet sich mit 9,8% in Baden-Württemberg. Die Topverdiener-Haushalte mit einem Nettoeinkommen von mehr als 7.500 Euro finden sich vor allem in Hessen (5,3%), gefolgt von Bayern (4,7%) und Baden-Württemberg (4,5%).

(Quelle: Gesellschaft für Konsumforschung)

 

Zahl der BAföG-Empfänger steigt. Die Zahl der BAföG-Empfänger ist zwischen 2008 und 2010 um 16% von 333.000 auf 386.000 gestiegen. Im selben Zeitraum stiegen auch die durchschnittlichen monatlichen Förderbeiträge von 389 Euro auf 436 Euro. Insgesamt profitieren 25,8% aller Studenten vom BAföG, wobei vor allem die Zahl der Empfänger im Ausland in den letzten Jahren einen starken Anstieg verzeichnete (plus 54%). Die Ausgaben für das BAföG beliefen sich im Jahr 2010 auf 2,9 Mrd. Euro. In 2008 lagen sie noch bei 2,3 Mrd. Euro.

Grund für die Steigerungen sind insbesondere die Verbesserungen durch das 22. und 23. BAföG-Änderungsgesetz, die zum 1.1.2008 und zum 1.10.2010 in Kraft traten. Sie brachten die Erhöhung der Bedarfssätze erst um zehn und dann nochmals um zwei Prozent, die Erweiterung des Kreis der BAföG-Berechtigten durch die Erhöhung der Altersgrenze für Masterstudierende auf 35 Jahre sowie die Anhebung des Freibetrags beim Elterneinkommen um zunächst acht und dann nochmals drei Prozent.

(Quelle: BAföG-Bericht der Bundesregierung)

aktualisiert von Matthias Zimmer, 07.02.2012, 15:55 Uhr


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