| 28.01.2011, 15:48 Uhr | |
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| Rede zum Mindestlohn in der Weiterbildungsbranche Insbesondere der Arbeitgeberverband ist jetzt gefordert, seine Basis zu verbreitern, zusätzliche Mitglieder zu gewinnen, um so zu einer höheren Tarifbindung in der gesamten Branche zu kommen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir diskutieren über ein Thema, das in den Verhandlungen des Vermittlungsausschusses eine wichtige Rolle spielt. Insofern kann ich mich des Eindrucks nicht erwehren, dass es heute weniger um Lösungsansätze für dieses Thema als mehr um eine öffentlich inszenierte Empörung im Stil der Anklage durch die Opposition geht. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP - Swen Schulz (Spandau) (SPD): Das ist Ihr Verständnis von Parlamentarismus, ja? - Weiterer Zuruf der Abg. Katja Mast (SPD)) - Das kann ich verstehen, Frau Mast. (Swen Schulz (Spandau) (SPD): Alberner Quatsch!) Ich denke, die Zwischenrufe, die von der linken Seite des Hauses kommen, bestätigen den Verdacht, den ich hatte, sehr deutlich. (Swen Schulz (Spandau) (SPD): Sagen Sie doch etwas zum Thema!) Ich darf um Verständnis dafür bitten, dass ich am Beginn der Debatte zunächst einige sehr sachliche Anmerkungen mache. (Dr. Ernst Dieter Rossmann (SPD): Ja, das ist ein guter Vorsatz!) Zunächst einmal scheint es einen sehr breiten Konsens darüber zu geben, dass im Bereich der Weiterbildung Handlungsbedarf besteht. (Beifall bei der CDU/CSU, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) So hat auch der Staatssekretär Brauksiepe in der Debatte am 7. Oktober 2010 ausgeführt, dass er die Forderungen nach einem Mindestlohn in der Weiterbildungsbranche im Grundsatz für richtig hält. Das Ministerium hat den Antrag auf Allgemeinverbindlicherklärung eines entsprechenden Tarifvertrages dennoch abschlägig beschieden, weil eine zentrale Voraussetzung nicht vorlag, nämlich die Repräsentativität des Tarifvertrages. (Beate Müller-Gemmeke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das bestreite ich!) Die Tarifbindung belief sich allenfalls auf 25 Prozent. (Karl Schiewerling (CDU/CSU): Keiner darf gegen das Gesetz verstoßen!) Insofern verstehe ich den Wunsch des Staatssekretärs Brauksiepe, der in der letzten Debatte gesagt hat: Insbesondere der Arbeitgeberverband ist jetzt gefordert, seine Basis zu verbreitern, zusätzliche Mitglieder zu gewinnen, um so zu einer höheren Tarifbindung in der gesamten Branche zu kommen. Dabei sind wir, so höre ich, auf einem guten Weg. Ich möchte aber noch eine etwas grundsätzlichere Überlegung nachschieben. Es geht um den Begriff des öffentlichen Interesses, wie er im Tarifvertragsgesetz vorkommt. Niemand hindert uns ja beispielsweise daran, das Erfordernis der Repräsentativität im Entsendegesetz im Wege der Gesetzgebung für den Fall einzuschränken, dass ein öffentliches Interesse vorliegt. Wir sprechen hier nämlich über einen Bereich, der durch ein staatliches Nachfragemonopol gekennzeichnet ist. Die Bundesagentur für Arbeit und die Optionskommunen fragen diese Leistungen exklusiv für die Bereiche des SGB II und des SGB III nach. Die Aus- und Weiterbildung dient einem öffentlichen Interesse, nämlich der Reduzierung der Arbeitslosigkeit. Das öffentliche Interesse ist also durch die arbeitsmarktpolitischen Zielsetzungen umschrieben. Wir wollen, dass das zur Aus- und Weiterbildung eingesetzte Geld effektiv und nachhaltig eingesetzt wird. Ob dies dort der Fall ist, wo Dumpinglöhne gezahlt werden, bezweifle ich. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD, der FDP und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Die Aus- und Weiterbildung einem ruinösen Lohndumping zu unterwerfen, dient also nicht dem öffentlichen Interesse, eher im Gegenteil: Von Lehrkräften, die deutlich unter einem angemessenen Einkommen bezahlt werden, kann ich vermutlich eher keine effektive und nachhaltige Aus- und Weiterbildungsleistung erwarten, (Dr. Ernst Dieter Rossmann (SPD): Da haben Sie Recht! - Jutta Krellmann (DIE LINKE): Wieso dauert es immer so lange, bis Sie es verstehen?) durch die arbeitslose Menschen befähigt werden, wieder in Arbeit zu kommen. Insofern liegt die Unterbindung einer solchen Abwärtsspirale durchaus im öffentlichen Interesse. (Dr. Ernst Dieter Rossmann (SPD): Ja! ‑ Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Genau!) Das Geld, das hier nur scheinbar eingespart wird, müssen wir an anderer Stelle vielleicht doppelt und dreifach ausgeben. (Dr. Ernst Dieter Rossmann (SPD): Genau! ‑ Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sehr gut!) Nun ist gesagt worden: Selbst wenn wir eine Erstreckung des Tarifvertrages erreichen, gilt das nicht für alle potenziellen Anbieter. ‑ Das ist richtig. Ich denke aber, dass man diesem Problem durch eine Änderung in der Vergabeordnung beikommen kann. Bildungsträger, die sich um Aufträge der Bundesagentur für Arbeit bemühen, müssen gemäß der Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung zertifiziert sein. Die darin formulierten Anforderungen an die Träger sind vielfältig. Es geht dort um didaktische und fachliche Eignungen, um Qualitätssicherung, um Kenntnisse des Arbeitsmarktes und vieles mehr. Die Erfüllung der Anforderungen ist durch den Träger umfassend nachzuweisen. Warum nimmt man in den Zertifizierungsprozess nicht auch die Anforderung auf, dass eine anständige Bezahlung geleistet wird, was in der Regel durch die Mitgliedschaft in einem Tarifverbund nachgewiesen wird? (Dr. Ernst Dieter Rossmann (SPD): Warum nicht?) Was spricht dagegen, den Fachkundenachweis durch einen Nachweis solider Betriebsführung zu ergänzen, der durch tarifliche Bezahlung erbracht wird? Eines ist doch auch wahr: Solide und nachhaltige Betriebsführung hat auch etwas damit zu tun, Mitarbeiter zu binden. Dort, wo Dumpinglöhne gezahlt werden, ist die Fluktuation der Mitarbeiter hoch und die Nachhaltigkeit der Arbeit niedrig. Also könnte es auch hier im öffentlichen Interesse liegen, die Nachhaltigkeit der Arbeit und die Solidität der Betriebsführung zu fördern. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP) Eine letzte Frage: Warum ist der damalige Verordnungsgeber im Jahr 2004 nicht auf den Gedanken gekommen, diesen wichtigen Aspekt zum Bestandteil der Zertifizierung zu machen? (Paul Lehrieder (CDU/CSU): Ja! Wer war denn damals der Verordnungsgeber?) Die Debatte über einen Mindestlohn in der Weiterbildung ist mit vielen juristischen Fallstricken behaftet. Über das Ziel sind wir uns weitgehend einig, anders als bei der Frage des gesetzlichen Mindestlohns. Ich hoffe sehr, dass bei den Verhandlungen im Vermittlungsausschuss genügend juristische und politische Kreativität zusammenfließt, um dieses Problem einer sauberen, nachhaltigen und für die Betroffenen vorteilhaften Lösung zuzuführen. Danke schön. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP - Jutta Krellmann (DIE LINKE): Gesunder Menschenverstand! Vielleicht können wir das mal versuchen!) aktualisiert von Matthias Zimmer, 02.02.2011, 14:06 Uhr |
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